Autofinanzierung: Kreditwiderruf als Chance zur Rückabwicklung?

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Für Verbraucher:innen, die ihren Diesel-Pkw wieder loswerden wollen, kann der "Widerrufsjoker" eine Möglichkeit sein. Allerdings nur dann, wenn Sie den Wagen über einen Kredit finanziert haben, den der Autohändler vermittelt hat - und wenn einige andere Bedingungen erfüllt sind.
Abgase strömen aus einem Autoauspuff.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen, die ihren Pkw-Kauf über einen vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben, können Finanzierungen in vielen Fällen noch widerrufen und damit auch das Auto zurückgeben.
  • Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag an bestimmten Stellen fehlerhaft ist.
  • Unklar ist aber, ob und wie viel die Autokäufer bei einem Widerruf dem Händler für die Nutzung des Autos zahlen müssen. Dies kann dazu führen, dass sich ein Widerruf nicht lohnt.
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Der als "Widerrufsjoker" bekannte Trick kann unter Umständen auch für Diesel-Besitzer funktionieren, ist aber an einige Bedingungen gebunden und die Rechtslage ist an vielen Stellen noch nicht eindeutig.

Verbraucher:innen werden den "Widerrufsjoker" häufig dann nutzen wollen, wenn sie einen Diesel-Pkw finanziert haben, der vom Diesel-Skandal betroffen ist. Den Widerrufsjoker können Sie aber – wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen – grundsätzlich bei jedem finanzierten Pkw einsetzen, wenn dies für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Etwa bei einem "Montagsauto".

Generell gilt: Wenn Sie überlegen, den Widerrufsjoker zu nutzen, lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.

Verbraucherschützer erreichen Vergleich mit VW

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Möglich ist das durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage. Am 1. November 2018 war das entsprechende Gesetz in Kraft getreten. Noch am selben Tag wurde die Klage wegen des Abgasskandals eingereicht.

Inzwischen ist ein Vergleich erzielt worden. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Kann ich meinen alten Diesel zurückgeben, wenn ich jetzt die Finanzierung widerrufe?

Grundvoraussetzung für den Widerruf ist, dass der Kauf des Autos und der Finanzierungsvertrag rechtlich verbunden sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Finanzierungsvertrag über den Händler gelaufen ist.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag fehlerhaft war. Nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung haben Kund:innen in vielen Fällen ein Recht zum Widerruf, weil die finanzierende Bank zum Beispiel keine oder unvollständige Angaben darüber gemacht hat, ob und wie der Kunde den Vertrag vorzeitig beenden kann. So hat bereits eine signifikante Anzahl von Landgerichten im Sinne der Verbraucher geurteilt.

Allerdings sind dabei nicht alle Urteile rechtskräftig oder die beklagte Bank hat aus taktischen Gründen, etwa durch Anerkenntnis oder Vergleich, eine wegweisende Gerichtsentscheidung vermieden. Gerichte in einem anderen Gerichtsbezirk oder in einer höheren Instanz können also durchaus anders urteilen. Zudem haben auch einzelne Landgerichte Verbraucherklagen abgewiesen:

Ein – an sich bestehendes – Widerrufsrecht kann auch wegen "Verwirkung" in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. So sah es etwa das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28. Mai 2019. Verwirkung bedeutet, dass der Kreditfinanzierer wegen besonderer Umstände nicht mehr damit rechnen muss, dass der Kreditnehmer sein Widerrufsrecht ausüben wird.

In solchen Fällen kann dann die so genannte Verwirkung des Widerrufsrechts eingetreten sein und der Kreditnehmer kann sein – an sich bestehendes – Widerrufsrecht nicht mehr ausüben. Ob sich diese Entwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter fortsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Ein neuer Ansatz für einen Widerruf könnte sich nämlich aus der Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 und vom 9. September 2021 ergeben. Die Entscheidungen betreffen das Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen und erweitern möglicherweise den Kreis der Fehler in Widerrufsbelehrungen und Pflichtinformationen.

In einem weiteren Urteil vom 21. Dezember 2023 hat der EuGH jedoch entschieden, dass nicht jeder Fehler in Widerrufsbelehrungen die Folge haben muss, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Dies ist nur der Fall, wenn eine gewisse Erheblichkeit des Fehlers gegeben ist. Diese Rechtsansicht hat der BGH mit Urteil vom 27. Februar 2024 übernommen.

Desweiteren wird der BGH jedenfalls die Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 in bestimmten Fällen dann nicht anwenden, wenn der Kreditgeber die gesetzlich festgelegte Musterbelehrung ordnungsgemäß verwendet hat. Mehr zum Urteil zum Widerruf von Krediten lesen Sie im verlinkten Beitrag.

Tipp:
Jeder Fall ist anders und individuell gelagert! Lassen Sie rechtlich einschätzen, ob in Ihrer Sache ein Widerruf möglich ist. Rechtlicher Rat durch einen Anwalt kostet im Regelfall Geld!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie vorher nach einer Deckungszusage.
Haben Sie keinen Versicherungsschutz und nur geringes Einkommen und Vermögen, kann Ihnen vielleicht ein Beratungshilfeschein zustehen.

Der Widerruf ist in meinem Fall möglich. Bekomme ich jetzt mein Geld zurück?

Wenn Sie die Finanzierung widerrufen, werden beide Verträge rückabgewickelt: der Kreditvertrag und der Kaufvertrag für das Auto. Den finanzierten Pkw müssen Sie dann zurückgeben.

Wenn die Widerrufserklärung bei der Bank eingegangen ist, müssen Sie keine Zinsen und Tilgungszahlungen mehr überweisen. Bereits gezahlte Raten können Sie vom Kreditgeber zurückverlangen.

Die Bank hat allerdings im Gegenzug regelmäßig einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Kreditzinsen, denn Sie haben den Kredit für eine gewisse Zeit ja in Anspruch genommen. Das gilt von der Auszahlung des Kreditbetrags bis zum Zeitpunkt, an dem der Widerruf zugegangen ist.

Tipp:
Das gilt grundsätzlich nur, wenn Sie im Vertrag auch darauf hingewiesen wurden. Lassen Sie deshalb prüfen, ob der Kreditvertrag ordnungsgemäß über die Widerruffolgen informiert. Ist dies nicht der Fall, ist denkbar, dass der Kreditgeber keinen Zinsanspruch hat.

So einfach ist es also leider nicht, sein Geld zurück zu bekommen. Grundsätzlich müssen Sie nach dem Widerruf von Finanzierungsverträgen dem Händler einen Wertersatz dafür zahlen, dass Sie den Pkw gefahren haben. So hat es auch der BGH in seinem Urteil vom 25. Oktober 2022 entschieden und für die genaue Berechnung des zu zahlenden Wertersatzes Grundsätze entwickelt.

Einige Juristen vertreten zwar die Ansicht, dass bei Widerruf eines Finanzierungsvertrages, jedenfalls wenn dieser ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, kein Nutzungswertersatz anfällt. So sah es auch das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 15. Februar 2019. Das Landgericht entschied, dass wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch kein Wertersatz geschuldet sein soll. Im Ergebnis durfte die Bank damit nur die für den Kredit gezahlten Zinsen behalten. Der Pkw wurde damit vom Kläger quasi "kostenlos" gefahren.

Um diese Position zu unterstützen wird teilweise auch auf die Entscheidung des OLG München in seinem Urteil vom 18. Juni 2020 Bezug genommen. Allerdings dürfte es fraglich sein, ob diese Entscheidung tatsächlich einschlägig ist, da sie einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung betrifft, der nicht dem Anwendungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften unterliegt.

Wie wird der Wertersatz berechnet?

Die gefahrenen Kilometer werden mit dem Bruttokaufpreis des Fahrzeugs multipliziert und durch die zu erwartende Restlaufleistung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Kaufs dividiert.

Beispiel:

Sind Sie also bis zum Widerruf 50.000 Kilometer mit dem Auto gefahren und hat das Auto 10.000 Euro gekostet, müssten Sie bei einer anfangs erwarteten Restlaufleistung von 100.000 Kilometern 5.000 Euro Wertersatz für die Nutzung zahlen.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Händler noch einen weitergehenden Ersatz für den Wertverlustes des PKW fordert - über den Ersatz für gefahrene Kilometer hinaus.

Seit 14. Juni 2014 gilt hierzu die sogenannte "Vergleichsmethode", wonach für einen Wertersatz der objektive Wert des Pkw bei der Übergabe an den Verbraucher oder die Verbraucherin mit dem objektiven Wert bei der Rückgabe an die Bank verglichen wird. Der Wertersatz ergibt sich dann aus der Differenz dieser beiden Werte.


In der Praxis war lange unklar, welche Maßstäbe für die Ermittlung dieser beiden Werte angesetzt werden müssen. Der BGH hat nun mit dem bereits erwähnten Urteil vom 25. Oktober 2022 hierzu Klarheit geschaffen.

So ist für die Bestimmung des Verkehrswerts bei Übergabe des Fahrzeugs der Händlerverkaufswert maßgeblich, bei Rückgabe des Pkw an die Bank ist der Händlereinkaufswert, also der Händlerverkaufswert ohne Mehrwertsteuer und Gewinnmarge, entscheidend.

Diese Entscheidung des BGH macht einen Widerruf potentiell unattraktiver, da durch diese Art der Berechnung eine große Differenz zu Lasten von Verbraucher:innen entstehen kann. Insbesondere kann dies dann der Fall sein, wenn der Wertverlust des PKW durch bestimmte Umstände höher ist als üblich, etwa durch einen Schaden am PKW oder einem überproportionalen Nutzungsgrad, wie Parkrempler oder starke Innenraumverschmutzung.

Im Ergebnis kann die Vergleichsmethode damit potentiell zu einem deutlich weitergehenden Wertersatzanspruch – über den Ersatzwert für gefahrene Kilometer hinaus - führen.

Der genaue Wertersatz kann regelmäßig erst zum Zeitpunkt der Rückgabe des Pkw festgesetzt werden, also nach dem Widerruf, gegen Erstattung des Geldes. Gibt es aber über Widerruf und Gelderstattung einen Rechtsstreit, erfolgt dies meist erst nach einem abschließenden Urteil. So ein Prozess kann Jahre dauern. Dann bleibt lange unklar, wie viel Sie nun genau zurückbekommen und ob sich Widerruf und Rückabwicklung der Verträge tatsächlich lohnen.

Lohnt sich ein Widerruf für mich dann überhaupt?

Dies lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Zudem liegen bislang erst wenige rechtskräftige Gerichtsurteile vor, die sich jedenfalls teilweise auch noch widersprechen, so dass sich die Waagschale der Rechtsprechung noch zur einen oder anderen Seite neigen und grundlegend ändern kann.

Da die Streitwerte für die Verfahren häufig sehr hoch sind - sie liegen regelmäßig im fünfstelligen Bereich - , ist auch das Kostenrisiko für Sie erheblich. Auch nimmt ein Prozess meist mehrere Jahre in Anspruch. All dies sollten Sie vorher abwägen.

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