eCall: So funktioniert das automatische Notrufsystem im Auto

Stand:
Seit März 2018 müssen neue Automodelle mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein. Wie die digitale Ersthilfe genau funktioniert und wer von der EU-Verordnung betroffen ist - wir klären wichtige Fragen.
eCall-System im Auto

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit März 2018 sind Autohersteller in der EU verpflichtet, Fahrzeugmodelle, die neu genehmigt werden, mit sogenanntem eCall auszustatten.
  • In neu genehmigten Fahrzeugmodellen bis 3,5 Tonnen muss fortan ein digitaler Ersthelfer eingebaut sein, der bei einem Unfall automatisch Hilfe ruft.
  • Ältere Fahrzeuge sind von der EU-Verordnung nicht betroffen, können aber freiwillig nachgerüstet werden.
On

Bei schweren Verkehrsunfällen zählt jede Sekunde. Sind Unfallbeteiligte verletzt, unter Schock oder gar bewusstlos, kann es lange dauern, bis Rettungskräfte überhaupt alarmiert werden. Zudem kann auch die genaue Angabe des Unfallorts in Stresssituationen problematisch sein und ebenfalls lebenswichtige Minuten kosten.

Aus diesem Grund ist das automatische Notrufsystem Emergency Call – kurz "eCall" – seit dem 31. März 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten Pflicht. Nach der EU-Verordnung 2015/758 müssen Autohersteller seitdem Fahrzeugmodelle, die neu genehmigt werden, mit eCall-Systemen ausstatten. Der digitale Ersthelfer im Auto soll Notrufstellen bei Verkehrsunfällen schnell und präzise informieren und infolge die Zahl der Verkehrstoten deutlich reduzieren.

Wie funktioniert eCall im Auto?

Bei schweren Autounfällen, bei denen z.B. Airbags auslösen, setzen eCall-Systeme automatisch einen 112-Notruf ab. Alternativ können aber auch Fahrzeuginsassen ein SOS-Signal händisch auslösen – etwa bei einer Herzattacke des Mitfahrers.

In beiden Fällen nutzt eCall Mobilfunk und Satellitenortung, um aus dem Auto heraus eine Sprachverbindung zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle herzustellen. So kann die Notrufzentrale umgehend Kontakt mit den Insassen aufnehmen. Sind diese ansprechbar, können sie weitere Unfalldetails durchgeben. Im eCall-System, wie es die EU verlangt, besteht für Autohalter zudem die Wahlmöglichkeit, dass der Notruf erst an ein Notfall-Callcenter des Herstellers geht.

Eine Recherche des ADAC ergab, dass der Umweg über die Hersteller-Rufzentrale zu Verzögerungen führen kann. Teilweise könnten  wichtige Informationen falsch weitergegeben werden.

Zudem informiert das eCall-System die Rettungskräfte per Satellitenortung über den genauen Standort des Wagens, den Zeitpunkt des Unfalls, das Fahrzeug sowie die Art der Alarmauslösung. So ist auch, wenn die Unfallbeteiligten nicht ansprechbar sind, sichergestellt, dass alle für die Hilfskräfte notwendigen Informationen ohne Zeitverlust übermittelt werden.

Zur technischen Ausstattung benötigt das automatische Notrufsystem einen GPS-Empfänger und Galileo-Ortungsdaten, eine Mobilfunkantenne, ein Steuergerät mit fest verbauter SIM-Karte, eine Verbindung zum Airbag-Steuergerät und eine Freisprechanlage.

eCall-Pflicht in der EU: Wer benötigt das Notrufsystem?

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung müssen alle seit 31. März 2018 neu genehmigten Fahrzeugmodelle bis maximal 3,5 Tonnen mit einem digitalen Ersthelfer ausgestattet sein. Ältere Fahrzeuge sind von der EU-Verordnung nicht betroffen, können aber auf freiwilliger Basis nachgerüstet werden. Einige Hersteller bieten in ihren Fahrzeugen zudem optional ein eigenes eCall System an.

Elektronischer Schutzengel im Auto: Kann ich meinen Wagen nachrüsten lassen?

Auch wenn Sie für ältere Autos nicht zur Nachrüstung mit dem neuen Notrufsystem verpflichtet sind, kann eine freiwillige Nachbesserung von Gebrauchtwagen sinnvoll sein. Nach Angaben der EU-Kommission können durch den Einsatz von eCall jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden.

Eine freiwillige Nachrüstung ist aus technischer Sicht bedingt möglich: Bisher sind nach Angaben der Bundesregierung noch keine Nachrüstsysteme bekannt, die über alle Funktionen der bordeigenen eCall-Systeme verfügen. Per App auf dem Smartphone, das über die Zigarettenanzünderbuchse mit dem Fahrzeug verbunden wird, können aber Unfallmeldedienste (UMD) leicht installiert und genutzt werden.

Beachten Sie: Bei eCall-Systemen ist die SIM-Karte fest im Auto verbaut und es greifen die für den eCall vorgesehenen datenschützenden Regelungen. Bei Notfallassistenten, die bei sogenannten Connected Cars über das Infotainment-System angebunden werden, ist das etwas anders. Diese sind im Mobilfunknetz eingebucht und Sie müssen einer Datenübertragung vertraglich zustimmen. Es besteht also die Gefahr, dass Sie über die AGB in einen Datenaustausch mit anderen Anbietern eingewilligt haben. Lesen Sie deshalb genau die vertraglichen Regelungen sowie die Einwilligungserklärung und willigen Sie ggf. nicht ein.

Umfrage zu eCall: Skepsis überwiegt bei Autofahrer:innen

Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben untersucht, wie bekannt das automatische Notrufsystem in Deutschland ist und welche Bedenken womöglich gegenüber dieser Technik bestehen. Das Ergebnis: Bei den Befragten überwiegen noch Unwissenheit und Skepsis gegenüber dem neuen Helfer in der Not. 6 von 10 der Befragten kennen eCall – immerhin 40 Prozent der bundesweit repräsentativ Befragten haben hingegen noch nichts vom automatischen Notrufsystem eCall im Auto gehört.

Zudem sorgen sich viele der befragten Autofahrer:innen vor möglichen Hackerangriffen und Fehlalarmen: 52 Prozent äußern Bedenken vor möglichen Manipulationen durch Hacker. Jeweils ein Drittel fürchtet unnötig einen Alarm auszulösen – etwa durch einen Fehlalarm des Systems (35 Prozent) oder bei Bagatellfällen (jeweils 33 Prozent) – oder gar ein Versagen des Notrufs im Ernstfall.

Ausweitung sicherheitsrelevanter Systeme in der EU für 2022 in Planung

Mehr Sicherheitstechnik in Fahrzeugen wird es ab Juli 2022 geben. Am 5. Januar 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 in Kraft. Darin geht es darum, wie moderne Sicherheitstechnologien in Fahrzeugen Insassen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit bieten können. Die Verordnung wird ab dem 6. Juli 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten Pflicht.

Eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen werden ab dann verpflichtend eingeführt. Dazu gehören unter anderem Warnsysteme, die Fahrer vor Müdigkeit oder Ablenkung warnen, Kontrollvorrichtungen, die bei übermäßigem Alkoholkonsum den Start des Autos blockieren, ein Datenrekorder für Unfälle sowie ein "intelligenter Geschwindigkeitsassistent".

Das Vorantreiben der so vernetzten Mobilität soll erklärtermaßen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und insbesondere die Zahl der Verkehrstoten reduzieren. Das geht mit der datenschutzrechtlich problematischen Konsequenz einher, dass immer weitreichendere Fahrzeug- und Bewegungsdaten erfasst werden.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.