Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

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Pedelecs liegen im Trend, der Markt boomt. Wenn Sie ein Pedelec kaufen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig über den notwendigen Versicherungsschutz Gedanken machen.
Eine Person fährt auf einem sogenannten unterstützenden Elektrofahrrad.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt zwei verschiedene Arten von Pedelecs: Die langsameren Pedelecs und die schnellen S-Pedelecs.
  • Bei dem langsamen Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad mit elektrischem Antrieb. Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei einem Diebstahl. Bei besonders teuren Modellen kann aber auch eine separate Fahrradversicherung sinnvoll sein.
  • Die S-Pedelecs haben Motorleistungen von bis zu 4.000 Watt und gelten als Kleinkrafträder. Sie müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür abschließen. Zusätzlich kann eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein – sie schützt unter anderem gegen Diebstahl.
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Welche Pedelecs als Fahrrad gelten

Bevor Sie sich um eine passende Versicherung kümmern, sollten Sie erst einmal klären, ob es sich bei Ihrem Pedelec um ein Fahrrad oder ein Leichtkraftrad handelt. Das hat Konsequenzen – sowohl dafür, welche Versicherungen ohnehin Pflicht sind als auch dafür, wo und wie Sie damit fahren können.

Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Solche Pedelecs müssen die folgenden Bestimmungen erfüllen:

  • Der Elektromotor schaltet sich nur zu, wenn Sie in die Pedale treten.
  • Die Motorleistung darf bei maximal 250 Watt liegen.
  • Die Motorunterstützung wird beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer oder, wenn Sie das Treten einstellen, früher unterbrochen.
  • Eine Anfahr- / Schiebehilfe (ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers) bis 6 Stundenkilometer ist erlaubt.

Unter diesen Voraussetzungen gelten die Vorschriften für Fahrräder:

  1. Für ein Pedelec brauchen Sie keine Fahrerlaubnis und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.
  2. Es gibt kein Mindestalter.
  3. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, doch sollten Sie zur eigenen Sicherheit und aufgrund der höheren Geschwindigkeit einen Helm tragen.
  4. Sie dürfen mit einem Pedelec auf Radwegen fahren.
  5. Auch sind Umbauten und Anbauten wie Fahrradanhänger erlaubt.
  6. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu 7 Jahren mitgenommen werden.

Wie ist ein Pedelec als Fahrrad zu versichern?

Über die Hausratversicherung ist ein Pedelec – wie auch ein Fahrrad – gegen Einbruchdiebstahl versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Ihnen jemand das Pedelec aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage stiehlt.

Wird das Pedelec außerhalb verschlossener Räume entwendet, ist das aber ein "einfacher Diebstahl". Dann besteht in der Regel im Grundtarif kein Schutz. Einen solchen einfachen Diebstahl können Sie über Ihre Hausratversicherung mit einem höheren Beitrag versichern. Falls Sie das Pedelec öfter draußen stehen lassen und es ein recht teures Modell ist, erkundigen Sie sich also bei Ihrer Versicherung!

Stattdessen können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann je nach Anbieter nicht nur auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfall.

Mehr zu diesen beiden Möglichkeiten, ein Fahrrad zu versichern, lesen Sie im verlinkten Artikel. Da Pedelecs oft recht teure Gefährte sind, kann eine erweiterte Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung durchaus sinnvoll sein.

Mit einem Pedelec besteht außerdem ein gewisses Risiko, einen folgenreichen Unfall zu verursachen. Auch wenn es keine Verletzten gibt, können dann schnell hohe Forderungen auf Sie zukommen. Haben Sie zum Beispiel ein parkendes Auto beschädigt, müssen Sie die Reparaturkosten bezahlen. Versicherungsschutz haben Sie in solchen Fällen auch auf dem Pedelec, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Unserer Ansicht nach sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen! Schauen Sie bei beiden Versicherungen in die genauen Bedingungen, ob die versicherten Summen und Bedingungen zu Ihrem Pedelec passen!

Welche Pedelecs als Leichtkraftrad gelten

S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder, sondern sie gelten nach deutschem Recht bzw. nach einer EU-Verordnung als Kraftfahrzeuge des Typs "Leichtkrafträder mit geringer Leistung" (L1e-B).

  • Die S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Spätestens bei 45 Stundenkilometer muss sich der Motor abschalten.
  • Die Motorunterstützung schaltet sich erst bei 45 Stundenkilometer ab.
  • Auch bei den S-Pedelecs arbeitet der Motor nur, wenn Sie in die Pedale treten, allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich (als so genannte Anfahrhilfe).

Das bedeutet: Für die S-Pedelecs sind

  1. eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
  2. eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen)
  3. und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM

erforderlich. Diese Fahrerlaubnis ist im Autoführerschein der Fahrererlaubnisklasse B enthalten. Das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und hat jedes Jahr eine neue Farbe. Wenn Sie ein S-Pedelec fahren wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Radwege dürfen Sie damit nicht benutzen, die S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Die Beförderung von Kindern im Kindersitz oder im Kinderanhänger ist nicht erlaubt. Sie müssen auf S-Pedelecs außerdem einen "geeigneten Helm" tragen. Da Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer erreicht werden können, sollten Sie hier besonders auf die Sicherheit achten.

Wie ist ein S-Pedelec als Leichtkraftrad zu versichern?

Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bezahlt, unbegründete Schadenersatzansprüche werden vom Haftpflichtversicherer abgewehrt.

Der Versicherer kommt auf für:

  • Personenschäden (Verletzung und Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
  • Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)

Die Versicherer bieten für geringfügig höhere Beiträge deutlich höhere Versicherungssummen als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen. Das Kennzeichen müssen Sie jährlich erneuern. Es ist für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig.

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Außerdem sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.

Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken – denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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