Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt's an

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Was man alles in der Wohnung / dem Haus hat, wird oft im Wert unterschätzt. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Totalschaden (zum Beispiel durch einen Brand) alles ersetzen. Hier schützt eine Hausratversicherung.
Feuerwehr löscht einen Häuserbrand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren).
  • Versichert ist der gesamte Hausrat. Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) ersetzt.
  • Wichtig ist, dass Sie eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließen.
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Ob eine Hausratversicherung notwendig ist, hängt vom Wert Ihres Besitzes ab. Also: Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger ist die Police.

Welche Gefahren bzw. Kosten sind versichert?

Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugzeugen, seiner Teile oder Ladung sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.

Ein Beispiel: Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird die Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind, als auch die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.

Bei Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht in allen Fällen. Typische Schadensursachen, für die Versicherer einstehen, sind Rohrbrüche und geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt.

Schäden durch Einbruchdiebstahl sind versichert, einfacher Diebstahl hingegen nicht. Auch Vandalismus sowie Raub sind versichert.

  • Bricht also der Täter Türen auf oder schlägt er Fenster ein, handelt es sich um einen Einbruch und damit um einen Versicherungsfall. Wer aber Fenster und Türen unverschlossen lässt, macht es Eindringlingen allzu leicht und muss für die Folgen selbst einstehen.
  • Ein neues Türschloss wird übernommen, wenn Schlüssel für Wohnungstüren z.B. durch Einbruchdiebstahl oder Raub verloren gegangen sind.
  • Es passiert auch schon einmal, dass Einbrecher aus Wut darüber, nichts Brauchbares gefunden zu haben, die Wohnungseinrichtung zerstören oder die Wände mit Farbe beschmieren. Für diese Vandalismusschäden besteht Versicherungsschutz.
  • Wenn Ihnen jemand mit Gewalt droht oder sie sogar anwendet und Ihnen Gegenstände wegnimmt (Raub) sind diese Schäden versichert. Bei Trickdiebstahl besteht dagegen kein automatischer Versicherungsschutz.

Unter das versicherte Risiko Sturm fallen Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Typische Schadenursachen: Ein Sturm deckt das Dach ab, Hagelkörner schlagen Scheiben ein. Von vielen Hausratversicherungen werden dagegen Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt. Hierfür gibt es ergänzende Policen, die Elementarschadenversicherungen (siehe Kasten).

Zusatz-Baustein Elementarschadenschutz

Als Zusatz zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Ganz besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle im Rahmen dieses Bausteins mitversichert werden. Dieses Risiko besteht für jeden Hausrat und Elementarschäden können in der Hausratversicherung relativ günstig versichert sein.

Mehr zu dem Thema lesen Sie hier.

Versichert sind durch eine Hausratversicherung auch mögliche Folge-Kosten nach den beschriebenen Ereignissen. Dazu zählen Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerungskosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, Reparaturkosten für Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten bei Leitungswasserschäden in gemieteten Räumen. Wenn Sie die Wohnung nicht mehr nutzen können (z. B. nach einem Brand), werden die Hotelkosten ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon) übernommen. Die Entschädigung wird in der Regel bis zu 100 Tage gezahlt und ist auf ein Tausendstel der Versicherungssumme beschränkt.

Zusätzlicher Versicherungsschutz wird oft für das Glas- oder das Fahrraddiebstahlrisiko angeboten. Damit sichern Sie aber keine Risiken ab, die Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Auf Glasversicherungen können Sie in der Regel verzichten. Mehr zur Versicherung von Fahrrädern finden Sie hier.

Was fällt unter Hausrat?

Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen:

  1. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
  2. Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  3. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin
  4. Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie nicht in 3. genannte Sachen aus Silber
  5. sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbeln

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Außerdem müssen die Wertsachen 1. bis 3. aus der Liste oben besonders gesichert aufbewahrt worden sein, beispielsweise in einem Geldschrank.

Wo ist der Hausrat versichert?

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, gilt das nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen. Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind nur über die Wohnung zu betreten.

Hausrat, der sich vorübergehend - meist nicht länger als 3 Monate - außerhalb der Wohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen weltweit versichert. Das kann zum Beispiel die Kleidung sein, die Sie in die Reinigung gegeben haben. Oder eine Kamera, die Sie mit auf eine Reise genommen haben und die bei einem Einbruch ins Hotelzimmer gestohlen worden ist.

Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung. Einen Umzug sollten Sie der Versicherung rechtzeitig melden.

Was heißt Neuwertversicherung?

Sie erhalten im Versicherungsfall bei einer solchen Police den Neuwert ersetzt. Das ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Allerdings müssen Sie die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt.

Haben Sie dagegen eine zu niedrige Versicherung gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Wählen Sie eine Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Sonst laufen Sie Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder in einem Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Sie können die Summe selbst schätzen oder sich an eine Empfehlung der Versicherungswirtschaft halten und eine bestimmte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche wählen. Diese Mindestversicherungssumme beträgt meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Was bedeutet Unterversicherung?

Wenn die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, besteht Unterversicherung. Kommt es in einem solchen Fall zum Schaden, ersetzt die Versicherung nur einen Teil davon. Auf dem Rest bleiben Sie selbst sitzen.

Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats ist aber doppelt so hoch, nämlich 100.000 Euro. Sie sind damit unterversichert: Die Versicherung steht bei einem Schaden nicht für die volle Summe ein.

Ist dann zum Beispiel nach einem Brand in einem Zimmer ein Schaden von 10.000 Euro eingetreten, so zahlt die Versicherung nur 5.000 Euro, weil Sie zur Hälfte unterversichert waren.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Beitrag ist abhängig von der Wohnfläche beziehungsweise vom Wert der Einrichtung.

Weil in Großstädten häufiger Schäden auftreten als auf dem Land, kosten die Versicherungen dort meist mehr. Der Beitrag hängt aber auch von der Bauartklasse des Hauses ab.

Um Beiträge zu reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Woran Sie sich bei einem Versicherungsfall halten müssen

Im Versicherungsfall müssen Sie dem Versicherer und der Polizei (bei Einbruchdiebstahl) den Schaden unverzüglich melden. Versicherung und ggf. Polizei werden Sie auch danach fragen, welche Dinge abhandengekommen sind oder beschädigt worden sind.

Verletzen Sie diese Verhaltenspflichten, gefährden Sie den Versicherungsschutz.

Tipps dazu: Sie können Sie in regelmäßigen Abständen per Video oder Foto den gesamten Haushalt dokumentieren. Sie sollten außerdem Quittungen von Neuanschaffungen aufbewahren. Das erleichtert im Versicherungsfall den Schadensnachweis.

Wie kann der Vertrag beendet werden?

Versicherungsverträge können mit einer Frist von (meist) 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 1 weiteres Jahr. Danach kann der Vertrag jährlich – wieder mit 3-Monatsfrist – gekündigt werden.

Außerdem können Sie im Schadenfall und bei Beitragserhöhung kündigen.

Wenn es gar keinen Grund mehr für eine Hausratversicherung gibt (z. B. weil Sie die Wohnung auflösen), endet der Vertrag. Sagen Sie der Versicherung dann Bescheid.

Einen passenden Anbieter und Tarif finden

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Hausratversicherungen sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten!

Orientierung bei Hausratversicherungen finden Sie

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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