Generalschlüssel verloren: Drohende Kosten bis zum Preis eines Kleinwagens

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Haben Sie einen Generalschlüssel verloren, können Ihnen für den Schlossaustausch Kosten bis zum Preis eines Kleinwagens drohen. Schutz bieten oft Haftpflicht-Policen.
Schlüssel steckt in einem Schloss

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haben Sie Ihren Schlüssel verloren, kann der Austausch der Schlösser Sie teuer zu stehen kommen. Erst recht, wenn es sich um einen Generalschlüssel – etwa eines Mehrfamilien-Hauses oder einer Schule - handelt.
  • Vor diesen Kosten können Sie sich mit der richtigen Versicherung schützen.
  • Eine Hausratversicherung mit Haus- und Wohnungsschutzbrief kann bei Verlust Ihres privaten Hausschlüssels einen Teil der Kosten zahlen aber nicht für fremde und dienstliche Schlüssel, die Sie verloren haben.
  • Beim Verlust fremder Schlüssel kann die private Haftpflicht-Versicherung helfen. In vielen Privaten Haftpflicht-Tarifen ist diese bereits enthalten.
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Jedes Jahr gehen deutschlandweit rund 800.000 Schlüssel verloren. Insgesamt entsteht so nach Berechnungen der „VdS Schadenverhütung“, einer Tochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jahr für Jahr ein Schaden von fast 100 Millionen Euro.

Generalschlüssel verloren: Austausch der Schlösser kann teuer werden

Wer einen Generalschlüssel - etwa für die Schließanlage eines Mehrfamilien-Hauses oder einer Schule - verliert, muss mit hohen Kosten für den Austausch der Schließanlage rechnen. So schlug etwa der Austausch aller Schlösser an einem Gymnasium inklusive 80 neuer Schlüssel für das Kollegium mit 14.000 Euro zu Buche. 

Um sich vor solchen Kosten zu schützen, bietet sich für Generalschlüssel eine private Haftpflichtversicherung mit einem entsprechenden Zusatz an. 

Schlüssel verloren – nicht alle Versicherungen nutzen

Auf die Hausratversicherung können sich Betroffene nicht verlassen, wenn sie einen Schlüssel verloren haben: Sie kommt oft nur für den Ersatz des persönlichen Hausschlüssels, zum Beispiel nach einem Raub auf, nicht aber für fremde und dienstliche Schlüssel, die man verloren hat. 

Auch Wohnungsschutzbriefe helfen kaum weiter: Ist der Türöffner weg, organisiert und bezahlt die Versicherung bei dieser Police zwar den Schlüsseldienst, allerdings nicht die Kosten für neue Schlösser. 

Nicht mal einige private Haftpflichtversicherungen reichen aus: Der Verlust von fremden Schlüsseln ist darin nicht immer mit abgesichert.

Wann lohnt eine Schlüsselversicherung?

Deshalb empfiehlt sich für jeden, der einen Generalschlüssel mit sich herumträgt, zu überprüfen, ob und bis zu welcher Höhe der Verlust in seiner privaten Haftpflicht-Police abgesichert ist. Fehlt ein ausreichender Schutz, ist eine zusätzliche Versicherung nötig.

Wer etwa die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses oder Bürogebäudes entriegeln kann, sollte eine Police abschließen, die bei einem Verlust mindestens den möglichen Schaden erstattet. Das gleiche gilt, wenn man fremde, private Schlüssel am Bund trägt - etwa weil man gelegentlich in der Nachbarwohnung die Blumen gießt.

Schlüssel versichert? Blick in die Haftpflicht-Police hilft

Die einfachste Möglichkeit Generalschlüssel zu versichern ist, eine bestehende Haftpflichtversicherung um den entsprechenden Schutz aufzustocken. Dafür verlangen einige Versicherer jährlich 10 bis 15 Euro zusätzlich, teilweise mit einer Selbstbeteiligung.

In einigen Haftpflicht-Policen ist der Schutz automatisch enthalten - und das oftmals ohne Selbstbeteiligung. Wer sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheidet, zahlt zwar geringere Beiträge, muss aber einen Teil der Kosten übernehmen. 

Schlüsselversicherung - höherer Beiträge oder Selbstbeteiligung?

Weil die Ersparnis relativ gering ist, Schadensfälle aber häufiger vorkommen können, ist eher eine private Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung empfehlenswert.

Schnelle Reaktion bei Schlüssel-Verlust unerlässlich

In jedem Fall sollte jeder, der einen Schlüssel vermisst - etwa weil ihm die Handtasche geklaut wurde - schnell reagieren: Wenn ein Einbrecher damit kurz darauf die Wohnung ausräumt, haftet die Hausratversicherung nicht unbedingt (OLG Braunschweig AZ: 3 U 46/12).

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