Irreführende Gesundheitsversprechen in Zusammenhang mit dem Vertreib von Steinen und Kristallen

Stand:
LG Ulm, Urteil vom 12.12.2023, 10 O 40/23 KfH (nicht rechtskräftig)

Obsidian, der gut bei Asthma sein soll, ein Aventurin Armband, das angeblich Nie-rensteine abbaut, Pyrit der bei Krampfadern und offenen Beinen helfen soll. Die Behauptung der angeblichen Heilwirkungen ist irreführende und damit rechtswidrige Werbung.
Off

Die Insel der Energie GmbH vertreibt Edelsteine, Steine und Kristalle im Fernabsatz. Den Steinen werden angebliche Heilkräfte zugeordnet. Diese „bekannten Heilwirkungen auf den Körper“ sollen dazu führen, dass eine Vielzahl von Erkrankungen, wie etwa Neurodermitis, Knochenerweichung, Geschwüre, Sehschwäche und Schwerhörigkeit angeblich durch die Steine geheilt werden sollen. Werbliche Aussagen, die sich auf Heilwirkungen beziehen, sind jedoch nicht zulässig, sofern sie nicht auf gesicherterer wissenschaftlicher Erkenntnis beruhen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen.

Die Verbraucherzentrale hat das werbende Unternehmen abgemahnt und dazu aufgefordert, die irreführende und rechtswidrige Werbung einzustellen. Sa eine außergerichtliche Klärung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale die werblichen Aussagen klagweise beanstandet. Mit Versäumnisurteil vom 12.12.2023 hat das Landgericht Ulm die Beklagte antragsgemäß verurteilt, diese Werbeaussagen zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Volltext der Entscheidung

LG Ulm, Urteil vom 12.12.2023, 10 O 40/23 KfH (nicht rechtskräftig)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.