Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Stand:
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.
  • Verbraucher:innen, die Opfer von Kontobetrug wurden, tragen häufig die finanziellen Verluste selbst. 
  • Banken werfen ihren geschädigten Kund:innen immer wieder grobe Fahrlässigkeit vor, sodass die Haftung bei den Kund:innen liegt.
  • Die Auswertungen der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen: Zahlungsdienstleister kommen ihren Sorgfaltspflichten aus Sicht des vzbv nur ungenügend nach. 
  • Der vzbv fordert: Gesetzgeber und Zahlungsdienstleister müssen mehr für den Schutz von Verbraucher:innen tun.
On

Der Kontobetrug in Deutschland nimmt zu. Viele Verbraucher:innen bleiben auf dem entstandenen Schaden sitzen. Ein häufiges Problem: Banken werfen ihren Kund:innen grobe Fahrlässigkeit vor und entziehen sich so ihrer Haftung. Doch nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) tragen die Banken eine Mitverantwortung und müssen mehr tun, um ihre Kund:innen vor Betrug zu schützen.

Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat ihre Erkenntnisse zum Kontobetrug zusammengetragen und in einem Dossier veröffentlicht. Grundlage der Erkenntnisse sind Fallberatungen in den Verbraucherzentralen und eigene Analysen.

Banken schieben die Verantwortung auf die Kund:innen

„Verbraucher:innen wird im Betrugsfall immer wieder die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und damit grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen“, erklärt Heiko Fürst, Finanzexperte beim vzbv in einer Meldung zum Dossier. Das führe dazu, dass Banken die Haftung für entstandene Schäden auf ihre Kund:innen verlagerten. Doch in den meisten Fällen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder betrügerischem Verhalten der Verbraucher:innen, müssten die Banken haften.

Sorgfaltspflichten der Banken unzureichend erfüllt

Die Erkenntnisse der Marktbeobachtung des vzbv zeigen: Viele Banken und Zahlungsdienstleister kommen ihren Sorgfaltspflichten aus Sicht des vzbv nicht ausreichend nach. Beispielsweise fehlt es an einer wirksamen Überwachung von Kontoaktivitäten, die dabei helfen könnte, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu erkennen. Auch die Sicherheitstechnologien für Onlinebanking und Banking-Apps sind häufig nicht robust genug, um Angriffe zu verhindern. 

Außerdem wird von Kund:innen erwartet, dass sie immer über die neuesten Betrugsmaschen informiert sind, um nicht auf Betrüger:innen hereinzufallen. Gleichzeitig werden die Sorgfaltspflichten der Banken gesetzlich kaum definiert und vor Gericht selten hinterfragt. So entsteht ein Ungleichgewicht, bei dem Verbraucher:innen im Nachteil sind.

Was fordert der vzbv?

  • Der Gesetzgeber sollte Zahlungsdienstleister stärker in die Pflicht nehmen und deren Sorgfaltspflichten konkreter definieren. 
  • Zahlungsdienstleister sollten stärker ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um betrügerische Überweisungen zu identifizieren und rechtzeitig zu stoppen.
  • Zahlungsdienstleister sollten verpflichtet werden, Schutzmaßnahmen (wie Überweisungslimits) so auszugestalten, dass Verbraucher:innen sich darauf verlassen können – und Betrüger sie nicht einfach unterlaufen können.
     

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.