Irreführung bei Herausstellung des Ratenpreises gegenüber dem Endpreis

Stand:
LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09)
Off

Mit der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angegriffenen Werbung wird versucht, den tatsächlichen Preis für Polstermöbel zu verschleiern, indem blickfangmäßig die einzelne Rate pro Monat herausgestellt wird. So urteilte das Landgericht Leipzig nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Multipolster GmbH & Co. Handels KG.

Im Prospekt hatte Multipolster mit dem Ratenpreis pro Monat groß geworben, um im daneben stehenden Kleingedruckten auf den tatsächlich anfallenden Endpreis hinzuweisen. Dies hielten die Richter für irreführend und sahen darin zudem einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, nach der ein Endpreis anzugeben ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09).pdf

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.