Irreführende Widerrufsbelehrung

Stand:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.
Off

Hört man sich Widerrufsbelehrung des Anbieters an, so kann man den Eindruck gewinnen, dass der Widerruf womöglich nur wirksam sein soll, wenn man Widerruf einlegt und die Ware ausreichend frankiert an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das ist aber gesetzlich so nicht vorgesehen. Der Widerruf wird allein durch die fristgemäße Widerrufserklärung, die keiner Form bedarf, wirksam. Zwar kann der Anbieter im Rahmen des Widerrufsverfahren die Übernahme der Rücksendekosten durch die Verbraucher:innen verlangen, muss das aber bereits in der Widerrufsbelehrung seinen Kund:innen mitteilen.

Wir haben die Mönchshofer AG abgemahnt und aufgefordert uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da die Firma sich geweigert hat, haben wir am Landgericht Oldenburg Klage erhoben.  Kurz vor der Hauptverhandlung hat die Mönchshofer AG ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht hat dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Weitere Informationen rund um die Mönchshofer AG und Tipps für Betroffene finden Sie hier: Telefonabzocke durch Bonafair und Mönchshofer

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Oldenburg vom  11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.