Das Wichtigste in Kürze:
- Verschwindet ein Standardbrief mit wertvollem Inhalt, gehen Sie regelmäßig leer aus.
- Mit speziellen Versandarten wie dem Zusatztarif "Einschreiben Wert" der Deutschen Post können Sie Bargeld oder Sachwerte gegen Verlust und Beschädigung in gewissem Umfang absichern.
- Schadensersatz erhält jedoch nur, wer alle Bedingungen einhält.
Standardbrief weg - alles weg
Wer zu besonderen Anlässen Geldgeschenke oder seine Onlineverkäufe als Brief versenden möchte, sollte auf die richtige Versandart achten. Geld oder Sachwerte können zwar günstig mit einem Standardbrief verschickt werden. Ärgerlich wird es aber, wenn der Standardbrief sein Ziel nie erreicht, der Inhalt beschädigt wird oder ganz abhanden kommt. Denn dann gehen Empfänger:innen und Versender:innen leer aus. Für verloren gegangene Standardbriefe oder Beschädigungen gibt es in der Regel keinen Schadensersatz.
Trotz gesetzlich vorgesehenen Qualitätsanforderungen an Briefdienstleistungen erreichen nicht alle Briefe das gewünschte Ziel. Weiterer Nachteil: Beim Standardbrief bekommt der Versender keinen Nachweis für die Zustellung und der Brief wird nicht mit einer Sendungsnummer versehen. Dadurch kann nicht nachvollzogen werden, wo sich der Brief befindet und ob der Brief beim Empfänger angekommen ist.
Mehr Sicherheit durch Spezialversand wie etwa "Einschreiben Wert"
Um Risiken zu verringern, bietet etwa die Deutsche Post AG gegen Aufpreis den Service "Einschreiben Wert ", auch Wertbrief genannt, an. Dieser Service bietet gegenüber dem Standardbrief bessere Absicherung für Verlust und Beschädigung. Verschwindet das Bargeld bis zu 100 Euro in einem "Einschreiben Wert" Brief, haftet die Deutsche Post grundsätzlich für den Verlust. Bei verlorenen oder beschädigten Gegenständen mit einem Sachwert bis zu 500 Euro haftet die Deutsche Post bis 500 Euro. Eine Kombination von Bargeld und Sachwerten in einem Einschreiben Wert ist allerdings nicht möglich.
Eine Online-Frankierung ist nicht möglich. Das "Einschreiben Wert" können Sie ausschließlich in den Filialen absenden. Der Aufpreis zum Briefporto liegt derzeit bei 4,45 Euro. In der Filiale erhalten Sie den Einlieferungsbeleg, der als Nachweis beim Verlust dient. Die Sendung wird außerdem mit einer Sendungsnummer versehen, so dass Sie im Internet verfolgen können, wo sich das "Einschreiben Wert" befindet.
Ein weiterer Vorteil: Der Brief wird gegen schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers ausgeliefert. So können Sie nachvollziehen, dass der Brief sein Ziel erreicht hat.
Nicht alles darf verschickt werden
Nicht jeder Inhalt darf mit einem Brief verschickt werden. Insbesondere bei Smartphones und anderen elektronischen Geräte sollten Sie prüfen, ob der Versand gestattet ist. Denn in vielen Geräten sind Lithiumionenbatterien verbaut, die sich entzünden können und als Gefahrgut eingestuft sind.
Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Postunternehmen, ob der Inhalt zulässig ist. Einige Waren können unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorkehrungen verschickt werden, andere sind vom Versand ausgeschlossen.
Aber Vorsicht: Die Haftung ist an viele Bedingungen geknüpft
Für die Absicherung durch den Wertbrief müssen Verbraucher jedoch Einiges beachten.
Die Haftung bei "Einschreiben Wert" ist z.B. ausgeschlossen, wenn:
- in einem Brief Geld und Sachwerte verschickt werden,
- in einem Brief mehr als 100 Euro Bargeld verschickt wurden,
- in einem Brief Gegenstände mit einem Wert von über 500 Euro verschickt wurden,
- der Absender mehr als einen Brief mit der Zusatzoption "Einschreiben Wert" pro Tag an denselben Empfänger versandt hat,
- der Absender mehr als fünf Briefe mit der Zusatzoption "Einschreiben Wert" an einem Tag eingeliefert hat,
- die äußere Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des transportierten Inhalts zulässt, etwa durch die Kennzeichnung "wichtig", "wertvoll", "für das Geburtstagskind",
- die Sendung vom Absender nicht ausreichend vor Verlust und Beschädigung geschützt eingeliefert wurde.
Um Schadensersatz für verloren gegangene oder beschädigte "Einschreiben Wert" Sendungen zu erhalten, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Nachforschungsauftrag
- Einlieferungsbeleg der Filiale (mit Sendungsnummer)
- Nachweis über den Wert der Gegenstände (außer bei Bargeld)
Bewahren Sie daher alle Nachweise und Belege im Zusammenhang mit dem "Einschreiben Wert" gut auf. Im Zweifel dokumentieren Sie bereits vor dem Versand, was Sie in den Umschlag eingelegt haben, etwa durch Zeugen oder Fotos. So können Sie im Streitfall belegen, dass sich in dem Umschlag zum Beispiel tatsächlich eine bestimmte Summe Geld befunden hat.
Möglicherweise bieten auch andere Briefdienstleister einen vergleichbaren Zusatzservice an. Informieren Sie sich daher vor dem Versand bei dem jeweiligen Briefdienstleister über den Umfang und die Bedingungen.
Waren können zudem ebenfalls versichert als Paket versendet werden. Die Paketdienstleister haften für Verlust oder Beschädigung der Ware in der Regel bis 500 Euro und teilweise sogar bis 750 Euro.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Paket verschicken, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.