Lebensmittel mit speziellen Bakterienkulturen (früher: "Probiotika")

Stand:
Immunsystem stärken, Verdauung verbessern - können Probiotika das leisten? Oder sind es doch eher die zugesetzten Vitamine und Ballaststoffe?
Eine junge Frau fasst sich an den Bauch.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keine Belege dafür, dass Lebensmittel mit speziellen Bakterienkulturen die Gesundheit positiv beeinflussen. Entsprechende Werbeaussagen sind wissenschaftlich nicht belegt und dürfen für Lebensmittel nicht verwendet werden.
  • Für die gesunde Allgemeinbevölkerung sind diese Lebensmittel unbedenklich, nicht aber für Immungeschwächte sowie Schwerkranke. Auch Personen mit Erkrankungen im Magen-Darm-Trakt sollten vorsichtig sein. Bei einer akuten "Magen-Darm-Grippe" sollten solche Lebensmittel nicht gegessen werden.
  • Eine therapeutische Anwendung von Probiotika (keine Nahrungsergänzungsmittel) bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Reizdarm) ist möglich, sollte aber nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen.
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Was steckt hinter der Werbung?

Sogenannte "probiotische" Bakterien kommen unbeschadet durch den Magen und sollen im Darm ihre Wirkung entfalten. Jahrelang hatte die Werbung versprochen, dass probiotischer Joghurt, genauer Joghurt mit probiotischen Bakterien, die Abwehrkräfte aktiviert und die Darmtätigkeit positiv beeinflusst. Doch die Hersteller konnten diese Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung nicht beweisen.

Alle bislang von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) überprüften Aussagen zu Probiotika wurden daher negativ bewertet und sind nicht in der EU-Positivliste mit den erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben enthalten. Rechtlich gilt sogar der Begriff "Probiotika" als nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe und darf nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch nicht auf Babynahrung verwendet werden.

Das Wort "probiotisch" haben die Hersteller inzwischen aus ihrem Wortschatz und von ihren Verpackungen gestrichen. Es werden zwar auch weiterhin Angaben zu den verwendeten Bakterienstämmen gemacht - zum Beispiel "enthält 6,5 Milliarden einzigartiger Shirota Kulturen" oder "Kultur Lactobacillus casei" -, doch anstelle der probiotischen Bakterien werden jetzt Vitamine wie C, B6 oder D für die Wirkung verantwortlich gemacht und "tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei". Ein legaler Trick, denn für die genannten Vitamine sind gesundheitsbezogene Angaben durch die EU zugelassen.

Hersteller von probiotischen Lebensmitteln (dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel), die ihren Produkten bestimmte Mengen Vitamin C zusetzen, dürfen daher weiterhin mit einer günstigen Wirkung auf das Immunsystem werben, müssen das aber in Zusammenhang mit einem Nährstoff wie einem Vitamin darstellen. Die Praxis zeigt, dass dieser Trick gerne genutzt wird.

Einen nachgewiesenen Effekt sieht die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bislang lediglich bei drei Stämmen von Milchsäurebakterien. Hier ist die Werbung "fördert die Laktoseverdauung" erlaubt.

Einige Produkte enthalten zusätzlich spezielle Ballaststoffe, die einigen dieser Bakterien als "Futter" dienen.

Möglicherweise können bestimmte probiotische Bakterien im Rahmen einer Therapie von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen hilfreich sein. Dafür gibt es zugelassene probiotische Arzneimittel, die ihre Wirkbehauptungen in Studien belegen konnten. Ob und welcher Bakterienstamm sinnvoll ist, hängt von der Krankheit ab und sollte im Arztgespräch geklärt werden. Aktuell wird z.B. in Luxemburg zum Einsatz von Probiotika während einer Chemotherapie geforscht. Besonders häufig werden Medizinprodukte mit Bakterienstämmen beworben. Seit Mai 2021 gilt jedoch die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung, demnach sind lebende Bakterien in Medizinprodukten nicht mehr möglich.

Auf einer eigenen Seite finden Sie mehr Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Zusatz von Mikroorganismen. Eine Besonderheit bei diesem Mitteln ist, dass dabei gezielt spezielle Darmbakterien verwendet werden.
 

Gut zu wissen:
Milchprodukte mit lebenden Joghurt-Kulturen dürfen – sofern eine ausreichende Menge enthalten ist - folgenden Health Claim tragen: Die Verdauung der im Produkt enthaltenen Lactose (Milchzucker) wird durch Lebendkulturen in Joghurt oder fermentierter Milch bei Personen, die Probleme mit der Laktoseverdauung haben (Milchzuckerunverträglichkeit, Laktoseintoleranz), verbessert.

Worauf sollte ich bei der Verwendung achten?

  • Für gesunde Personen gibt es keinerlei Bedenken. Allerdings enthalten manche Produkte recht viel Zucker (und Kalorien), sodass Sie vor dem Kauf immer auch einen Blick auf die Nährwerttabelle werfen sollten, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
     
  • Wenn Sie viele Produkte mit zusätzlichen Vitaminen essen bzw. trinken, sollten Sie darauf achten, dass die täglichen Mengen zugesetzter Vitamine nicht zu hoch sind. Leider gibt es hier keine gesetzlichen Höchstmengen, wohl aber Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, die zur Beurteilung herangezogen werden können.
     
  • Einige Säuglingsnahrungen werden mit Zusatz spezieller Bakterienkulturen vertrieben, denen gesundheitsfördernde Eigenschaften für Säuglinge (z.B. weniger Infektionen) zugeschrieben werden. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (2020) lässt sich aber aus den bisher verfügbaren Daten kein gesundheitlicher Nutzen durch diesen Zusatz ableiten. Insgesamt gäbe es nur sehr wenige Studien mit gesunden Säuglingen, so dass zuverlässige Aussagen über die Sicherheit der Mikroorganismen fehlen, auch wenn sich aus den zurzeit vorliegenden Untersuchungsergebnissen keine Hinweise auf unerwünschten Wirkungen bei gesunden Säuglingen ergeben.
     
  • Die Sicherheit probiotischer Lebensmittel (inklusive Nahrungsergänzungsmittel) bei gesundheitlich geschwächten Risikogruppen (insbesondere auch bei Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes und immungeschwächten Personen) wird immer wieder diskutiert und ist nicht abschließend geklärt. Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, sollten Sie sicherheitshalber vor dem Verzehr die Verwendung mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen.
     
  • Wenn Sie an einer akuten Gastroenteritis "Magen-Darm-Grippe" leiden, sollten Sie auf solche Lebensmittel verzichten.
     

Sauermilchprodukte aus dem Kühlregal wie Joghurt, Kefir, Ayran, Lassi oder Dickmilch, aber auch milchsauer vergorene Bohnen, Möhren oder Sauerkraut haben einen günstigen Einfluss auf die Darmflora und damit möglicherweise auch auf das Immunsystem.

Zu einer darmfreundlichen Ernährung gehört allerdings noch mehr: eine ballaststoffreiche Kost mit viel Gemüse, Obst, Vollkornprodukten und Hülsenfrüchten und ausreichend Trinken.

Wichtig ist außerdem, sich regelmäßig zu bewegen, am Besten im Freien, nach Möglichkeit Bus und Auto öfter mal stehen lassen und die Treppe statt des Fahrstuhls zu benutzen.


Quellen:


Röchter S et al. (2020): Probiotika – Orientierung in einem unübersichtlichen Markt. Ernährungs Umschau 67 (10): S69-76

BfR (2020): Aktualisierte Stellungnahme zum Gesundheitlichen Nutzen von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung mit Zusatz von „Probiotika“ . Stellungnahme Nr. 040/2020 des BfR vom 14.09.2020 (zuletzt abgerufen am 15.07.2024)

BGH-Urteil vom 26.02.2014 - I ZR 178/12 (zuletzt abgerufen am 15.07.2024)

Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern, Fassung vom 17.05.2021

Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, Fassung vom 20.03.2023

BfR (2024): Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22.02.2024 (zuletzt abgerufen am 15.07.2024)

BfR: Probiotische Lebensmittel (zuletzt abgerufen am 15.07.2024)

S2k-Leitlinie Gastrointestinale Infektionen der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauuungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), Stand: 01.11.2023, gültig bis 31.08.2028

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