Das Wichtigste in Kürze:
- Gluten, eine Eiweißkomponente in verschiedenen Getreiden, ist für Menschen mit Zöliakie gesundheitsschädlich.
- Als "glutenfrei" gekennzeichnete Lebensmittel dürfen maximal 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten.
- Wem Gluten keine Probleme bereitet, für den sind die speziellen und meist teureren Produkte überflüssig.
Glutenfrei heißt nicht "völlig frei von Gluten"
Als "glutenfrei" können Produkte bezeichnet werden, die höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten. Dieser Grenzwert ist EU-weit verbindlich. Glutenfreie Produkte tragen teilweise das Symbol einer durchgestrichenen Ähre. Die Lizenz zur Nutzung des Labels wird von der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft vergeben, auch hier gilt die 20-Milligramm-Grenze. Dieser Grenzwert ist für die meisten an Zöliakie Erkrankten ausreichend.
Gluten und Zöliakie
Gluten ist eine Eiweißkomponente in bestimmten Getreiden, wie Weizen, Roggen oder Gerste. Bei etwa einem Prozent der Bevölkerung, die von der Autoimmunerkrankung Zöliakie betroffen sind, löst Gluten Beschwerden aus.
Symptome dieser Erkrankung sind in der Regel chronische Bauchschmerzen, Durchfälle und Blähungen. Eine gesicherte Diagnose kann nur durch bestimmte Bluttests und eine Dünndarmbiopsie gestellt werden. Betroffene müssen ihr Leben lang eine streng glutenfreie Ernährung einhalten. Dafür ist unbedingt eine qualifizierte Ernährungsberatung nötig, die ärztlich verschrieben werden kann. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Wie Sie an eine qualifizierte Ernährungsberatung kommen finden Sie unter Klartext Nahrungsergänzung:
Glutensensitivität / Weizensensitivität
In Medizin und Wissenschaft wird seit einiger Zeit diskutiert, ob es eine andere Form der Glutenunverträglichkeit gibt, die bei Menschen ohne Zöliakie zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden führen soll. Diese reichen von Magen-Darm-Beschwerden über Müdigkeit, Kopfschmerzen bis hin zu Knochen- und Gelenkschmerzen. Zunächst wurde von einer Glutensensitivität gesprochen.
Inzwischen wurde der Begriff Weizensensitivität (korrekt: Nicht-Zöliakie-Weizensensitivität NCWS) eingeführt, da nicht das Gluten, sondern andere Bestandteile des Weizens (z.B. Fruktane und andere FODMAPs, Amylase-Trypsin-Inhibitoren (ATIs) oder andere durch Hochverarbeitungstechniken entstehende Stoffe) für die klinischen Reaktionen verantwortlich zu sein scheinen. Weizensensitivität ist derzeit noch unzureichend definiert; es gibt noch viele offene Fragen zu den Vorgängen im Körper und es fehlen spezifische Marker um eine Weizensensitivität nachzuweisen. Bisher ist nur eine Ausschlussdiagnostik möglich. Glutenhaltiges einfach wegzulassen, würde die Lebensmittelauswahl sehr einschränken, kann zu einer Verschlechterung der Nährstoffversorgung führen und eine korrekte Diagnose erschweren. Ohne ärztliche Rücksprache ist davon abzuraten.
Der Markt glutenfreier Produkte
Personen mit Zöliakie erleichtert die größere Produktvielfalt glutenfreier Lebensmittel die Auswahl. Statt wie früher nur in Reformhäusern oder im Versandhandel, können sie jetzt auch im Supermarkt und Discounter einkaufen. Die Masse an glutenfreien Produkten und die auffällige Werbung mancher Hersteller und Händler kann bei Verbraucher:innen, die keine Unverträglichkeit haben, den Eindruck erwecken, es handle sich hierbei um ein besonderes Qualitätsmerkmal.
Die Werbestrategien - so die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz - suggerieren oftmals, dass jene Produkte Gesundheit und Wohlbefinden steigern, angeblich sogar Übergewicht verhindern bzw. beim Abnehmen helfen. Zu diesem Image als Lifestyle-Produkt tragen zahlreiche Social-Media-Posts von Influencer:innen, Presseberichte von Stars und Prominenten und manche Ratgeberbücher bei. Beim Abnehmen hilft dann - wenn überhaupt - aber nur die verringerte Energiezufuhr, nicht aber das Fehlen von Gluten.
Ganz im Gegenteil könnte eine glutenfreie Ernährung zu einem erhöhten Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 führen, wie ein aktueller Cochrane-Review (eine Auswertung guter Studien) zeigt .
Gluten - Allergenkennzeichnung
14 Hauptallergene müssen auf allen verpackten Lebensmitteln angegeben werden. Dazu zählen auch glutenhaltige Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Ausnahmen sind Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose, Maltodextrine auf Weizenbasis sowie Glukosesirupe auf Gerstenbasis und Getreide zur Herstellung von alkoholischen Getränken. Diese Zutaten werden durch industrielle Verarbeitungsprozesse so stark verändert oder aufgereinigt, dass sie laut Studien der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) ihr allergenes Potenzial verlieren.
Verbraucher:innen beschweren sich häufig über Lebensmittel die als "glutenfrei" gekennzeichnet sind aber gleichzeitig auf glutenhaltige Zutaten hinweisen. Die Kennzeichnung glutenhaltiger Zutaten, beispielsweise "modifizierte Stärke" (aus Weizen), ist rechtlich vorgeschrieben, auch wenn der Glutengehalt unter 20 Milligramm pro Kilogramm liegt. Die Hersteller müssen dafür sorgen, dass dieser Grenzwert eingehalten wird, zum Beispiel durch die spezielle Behandlung der Stärke.
Fachleute gehen davon aus, dass mit der 20-Milligramm-Grenze pro Kilogramm Lebensmittel die tolerierte Glutenaufnahme für Zöliakie-Erkrankte pro Tag nicht überschritten wird und nur bei extrem empfindlichen Personen dieser Wert bereits zu Beschwerden führen kann.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.