Zu viel Zucker in Erfrischungsgetränken

Stand:
Wie viel Zucker steckt in Erfrischungsgetränken? Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Nährwertangaben verschiedener Getränke angesehen und in Zuckerwürfel umgerechnet.
18 Flaschen und Dosen mit Erfrischungsgetränken
Bei diesen 18 Getränken haben wir uns den Zuckergehalt angesehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die maximal empfohlene Zuckermenge für einen Tag: So viel enthält schon manche Packung Saft, Limo oder Eistee.
  • Unsere Empfehlung: Achten Sie bei der Wahl Ihres Getränks auf den Zuckergehalt und wählen Sie wiederverschließbare Verpackungen, damit  der Inhalt nicht auf einmal verzehrt werden muss.
  • Die Alternative: Trinkflasche zu Hause mit Wasser oder Schorle (aus 3 Teilen Wasser und einem Teil Saft gemischt) befüllen und mitnehmen.
On

Bunte Verpackungen und süßer Geschmack - Limonaden, Eistee und andere Erfrischungsgetränke sind bei Kindern nicht nur als Getränke für unterwegs beliebt. Familien stehen dabei vor einer großen Auswahl an Erfrischungsgetränken. Darunter befinden sich auch Getränke, die sich nach dem Öffnen nicht mehr verschließen lassen. Ein Marktcheck im November 2022 hat gezeigt: Manches Getränk vom Kiosk oder aus dem Handel deckt bereits die maximal empfohlenen Zuckermenge pro Tag für Kinder und Jugendliche.

Marktcheck von 18 Getränken

Der Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zu Erfrischungsgetränken beinhaltet verschiedene Verpackungsarten in unterschiedlichen Größen und Geschmacksrichtungen von namhaften Anbietern, die im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich sind. Bei den nicht wiederverschließbaren Verpackungen, etwa Trinkpäckchen oder Getränkedosen, ist davon auszugehen, dass der Inhalt eines einmal geöffneten Getränks auch vollständig getrunken wird und durchaus 500 Milliliter in einer Portion verzehrt werden. Daher sind nicht nur die Zuckergehalte pro 100 Milliliter als oft zu hoch anzusehen, sondern auch die Gesamtmenge an Zucker in einer Verpackungseinheit. Hier ist die Übersicht:

Getränke in nicht wiederverschließbaren Behältern

 

Getränke in wiederverschließbaren Behältern

Welche Zuckermenge wird empfohlen?

Legt man die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zugrunde, soll die verzehrte Zuckermenge pro Tag weniger als zehn Prozent der täglichen Energie liefern. Das sind rund 50 bis 60 Gramm für Erwachsene und beispielsweise etwa 30 Gramm für ein 4- bis 6-jähriges Kind. Dazu zählen der zugesetzte Zucker und der in Honig, Sirupen, Fruchtsäften oder Fruchtsaftkonzentraten natürlich vorkommende Zucker. Insbesondere der Verzehr zuckerhaltiger Getränke kann zu einer hohen Energiezufuhr und in der Folge zu erhöhtem Körpergewicht sowie gesteigerten Krankheitsrisiken führen. Manche Getränke liefern – so die Nährwertangaben der Hersteller - mehr als die Tagesmenge an Zucker für die Kleinen und teilweise auch mehr als die Hälfte der Menge für Erwachsene.

Um den Verzehr von Zucker in Deutschland zu senken setzt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie auf die freiwillige Reduktion von Zucker in den Rezepturen. Vergleichen wir die Zuckermenge aus unserem aktuellen Marktcheck mit dem vorherigen aus 2019, nehmen nur wenige Hersteller den Appell zur  Zuckerreduktion ernst. Einige Hersteller haben den Zuckeranteil sogar erhöht. Bleibt abzuwarten, wie weiterhin mit der Zuckerreduzierung umgegangen wird: Einerseits wünschen sich Verbraucher weniger Zucker. Andererseits fürchten die Hersteller um die geschmackliche Akzeptanz und damit einen Kundenverlust.

Auch bei anderen Lebensmitteln auf Zuckergehalt achten!

Erfrischungsgetränke sind nicht die einzige Produktgruppe, bei der auf den Zuckergehalt geachtet werden sollte. Wichtig ist dies z.B. auch bei Fruchtjoghurts, Cerealien, Müsli und Keksen. Eltern sollten besonders beim Griff zu den klassischen Kinderlebensmitteln die Nährwertangaben gründlich unter die Lupe nehmen.

Alternativen selber mixen

Die beste Alternative zu Erfrischungsgetränken aus dem Regal ist Trinkwasser pur oder mit verschiedenen Zutaten aufgepeppt, still oder gesprudelt. Auch Saftschorlen im Verhältnis 3:1 (3 Teile Wasser und ein Teil Saft) können für Abwechslung sorgen. Probieren Sie Schorlen statt mit Wasser auch einmal mit Früchte- oder Kräutertee. Pfefferminztee harmoniert zum Beispiel gut mit Apfel- oder Orangensaft. Die Mischung schmeckt eisgekühlt oder warm. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt und die Geschmacksknospen gewöhnen sich an den weniger süßen Geschmack. Die Vielfalt der natürlichen Fruchtaromen bringen Genuss und Abwechslung ins Glas!

Glas unetr laufendem Wasserhahn

Leitungswasser: Fragen und Fakten zu dem idealen Getränk

Hier haben wir zusammengestellt, was man rund ums Trinkwasser wissen und beachten sollte.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.