Das Wichtigste in Kürze:
- Wer sich über gestiegene Beiträge seiner privaten Krankenversicherung ärgert, sollte nicht vorschnell das Unternehmen wechseln. Prüfen Sie zuerst, ob stattdessen ein Wechsel des Tarifs beim eigenen Versicherer eine deutliche Ersparnis bringt.
- Der Hintergrund für die Vorsicht beim kompletten Versicherungswechsel: Dabei kann die Rückstellung, die für das Alter gebildet wird, ganz oder teilweise verloren gehen.
- Ob ein Wechsel zu empfehlen ist, kann nur nach Prüfung mehrerer Kriterien entschieden werden. Beachten Sie dabei auch: Niemand weiß, wie sich Beiträge bei der alten und bei der neuen Versicherung zukünftig entwickeln werden.
Wenn die Kosten bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) Jahr für Jahr steigen oder das Unternehmen regelmäßig Streit um die Übernahme von Behandlungskosten beginnt, kommt schnell der Gedanke auf: Wäre es bei einer anderen Versicherung besser? So ein Wechsel kann aber einige Nachteile mit sich bringen. Und vermutlich gibt es Alternativen, die Sie ebenfalls prüfen sollten.
Für wen lohnt sich ein Wechsel?
Ob Sie Ihr Versicherungsunternehmen wechseln, sollten Sie erst nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile entscheiden.
- Wer finanziell gut gestellt, gesund, relativ jung und mit seinem Tarif oder seinem Versicherungsunternehmen unzufrieden ist, sollte den Markt analysieren. Ein Wechsel kann sich tatsächlich lohnen.
- Sollten Sie in einem sehr negativ bewerteten Tarif bei verhältnismäßig kurzer Vertragslaufzeit versichert sein, kann unter Umständen ein Wechsel des Unternehmens sinnvoll sein.
Schwieriger ist ein Versicherungswechsel dagegen für
- diejenigen, die ihren Versicherungsbeitrag reduzieren müssen, weil ihr Einkommen beziehungsweise ihre Rente sehr gering ist. Für sie wird ein Wechsel des Unternehmens aufgrund des Verlustes von Rückstellungen in der Regel keine Alternative sein. Schauen Sie sich in einer solchen Situation stattdessen besser bei anderen Tarifen Ihrer Versicherung um (siehe unten).
- Menschen mit Vorerkrankungen. Denen ist ein Wechsel häufig nicht zu empfehlen, da dies in der Regel zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen beim neuen Unternehmen führt.
Beachten Sie, dass in jedem Fall ein Teil der Alterungsrückstellung beim alten Versicherer bleibt und beim neuen Unternehmen erst wieder aufgebaut werden muss. Der Hintergrund: In jungen Jahren zahlen Sie vermutlich einen Beitrag, der höher ist als Ihre laufenden Behandlungskosten. Die Versicherung legt dann etwas Geld bei Seite: Sie bildet Alterungsrückstellungen.
Werden die Versicherten in Ihrem Tarif älter, heißt das, dass immer mehr von ihnen öfter oder sogar chronisch krank werden. Mit den Rücklagen federt die Versicherung das ab – dadurch steigen die Beiträge im Tarif weniger stark. Stattdessen zahlt das Versicherungsunternehmen die höheren Kosten auch aus den Rückstellungen.
Wer aber die Versicherung wechselt, verliert einen Teil dieser Alterungsrückstellungen und riskiert damit höhere Beiträge im Alter.
Darum sollten Sie zuerst Ihre Alternativen prüfen:
- Jede:r Versicherte hat das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung mit voller Anrechnung der Alterungsrückstellung in einen günstigeren Tarif des eigenen Unternehmens mit gleichen oder geringeren Leistungen zu wechseln. Vorsicht gilt dabei, wenn sich mit einem neuen Tarif auch die Leistungen verändern. Das kann Sie im Bereich der Hilfsmittel, der Krankenhauswahl oder bei Psychotherapie empfindlich treffen. Und einige Versicherer kassieren bei vielen verschiedenen ihrer Tarife hohe Beiträge. Ein Wechsel von einem Tarif zum anderen nutzt dann wenig.
- Interessant sein kann außerdem ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das geht aber nur zu ganz bestimmten Situationen im Leben – zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Job antreten.
Kommt trotz dieser Alternativen ein Wechsel zu einer ganz anderen Versicherung für Sie in Betracht, sollten Sie sich umfangreich über die Konditionen bei anderen Unternehmen informieren. Ratings geben eine gewisse Auskunft über die Bewertung eines Tarifs, lassen jedoch nie sichere Rückschlüsse zu.
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, bei Anfragen umfangreiche Informationen über ihre Beitragsentwicklung und spätere Wechselmöglichkeiten zu geben. Vor Vertragsabschluss ist über die Beitragsentwicklung der angebotenen Tarife während der letzten zehn Jahre zu informieren. Existiert der Tarif noch nicht so lange, ist die Entwicklung eines vergleichbaren Tarifs darzustellen.
Achtung: Solche Angaben über die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit mögen interessant sein, sind aber keine Garantie für die Zukunft. Eine verbindliche Aussage über die zukünftige Beitragsentwicklung ist grundsätzlich nicht möglich.
Einige Verbraucherzentralen bieten Ihnen Unterstützung bei der Wahl der Krankenkasse und einem möglichen Wechsel in Form von kostenpflichtiger Beratung an. Unterstützung bieten auch unabhängige Versicherungsberater gegen Honorar. Diese finden Sie beim Bundesverband der Versicherungsberater.
Wie viele Alterungsrückstellungen kann ich bei einem Versicherungwechsel mitnehmen?
Die Regeln dafür haben sich zum 1. Januar 2009 geändert. Darum kommt es darauf an, wann Sie den Vertrag über Ihre private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Wer einen Vertrag von vor dem 1. Januar 2009 hat, kann keine Alterungsrückstellungen zu einer neuen Versicherung mitnehmen. Das macht einen Wechsel finanziell besonders unattraktiv.
Haben Sie Ihren Versicherungsvertrag dagegen ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, können Sie bei einem Wechsel des Unternehmens einen Teil der gebildeten Rücklagen für Krankheitskosten im Alter übertragen. Es werden die Anteile der Rückstellung mitgenommen, die bei gleichen Voraussetzungen im Basistarif gebildet worden wären. Zudem wird der Teil der Alterungsrückstellung vollständig übertragen, der mit einem gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent aufgebaut wurde.
Nehmen Sie auf diese Weise Alterungsrückstellungen vom alten zum neuen Versicherer mit, können Sie eine günstigere Prämie erreichen und Geld sparen. Die Höhe der Rückstellung, die übertragen werden muss, muss Ihnen Ihr Unternehmen jährlich mitteilen.
Wie wechsele ich meine private Krankenversicherung?
- Für den Wechsel kündigen Sie mit Verweis auf das Wechselrecht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) beim bisherigen Versicherer und verlangen die Übertragung der Alterungsrückstellung. Dabei müssen Sie sich natürlich an die Kündigungsfristen halten, die im Vertrag stehen. Verträge über eine Krankenvollversicherung sind zum Ende des Versicherungsjahres kündbar mit einer Frist von drei Monaten.
- Achtung: Sie müssen einen neuen Vertrag über eine Krankenvollversicherung beim neuen Unternehmen so abschließen, dass er zeitlich direkt an den ursprünglichen Vertrag anknüpft (lückenloser Versicherungsschutz). Dem alten Versicherer müssen Sie nachweisen, dass Sie einen neuen Vertrag geschlossen haben.
Schicken Sie am besten beides – sowohl die Kündigung, als auch die Übersendung des Versicherungsnachweises – per Einschreiben mit Rückschein an den alten Versicherer. Sollte es zu Ärger kommen, können Sie so beweisen, dass Sie sich gekümmert haben.
Der Versicherungsvertrag wird dann beim Übergang auf den neuen Versicherer gesplittet:
- Die auf den Basistarifanteil angesparte Alterungsrückstellung folgt dem Vertrag zum neuen Versicherungsunternehmen einschließlich der Rückstellung aus einem gesetzlichen Zuschlag.
- Die Rückstellung bezogen auf die über den Basistarif hinausgehenden Leistungen verbleibt beim bisherigen Versicherer.
Die Übertragung der Rückstellung muss stattfinden. Sie können darauf auch nicht freiwillig verzichten.
Die Kündigung kann und wird neben der Krankenversicherung auch in der Regel auf die Pflegepflichtversicherung ausgedehnt. Hier werden sämtliche Rückstellungen vom alten auf das neue Unternehmen übertragen.
Wie wird die zu übertragende Alterungsrückstellung berechnet?
Die Alterungsrückstellung wird so berechnet, als wären Sie von Beginn an im Basistarif versichert gewesen. Für Laien wird es nahezu unmöglich sein, die Berechnung der Alterungsrückstellung nachzuvollziehen. Dennoch sollten Sie prüfen, beziehungsweise bei den im Folgenden genannten Ansprechpartnern prüfen lassen, ob dieser Betrag korrekt ist, damit nicht der Beitrag beim neuen Versicherer zu hoch ausfällt:
- Versicherer können im Regelfall die Höhe der Alterungsrückstellung ermitteln, wenn sie Eintrittsalter, Vertragslaufzeit und das Geschlecht (nur für Verträge relevant, die vor 2013 abgeschlossen wurden) kennen. Das neue Unternehmen können Sie also danach fragen, ob die Berechnung des bisherigen Versicherers plausibel ist.
- Versicherungsmathematiker können nachprüfen, ob die berechnete Alterungsrückstellung korrekt ist.
Haben Sie einen Verdacht, können Sie sich auch mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Diese entscheidet jedoch nach eigenem Ermessen, ob sie Ihren Fall prüft.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Hessen und Mecklenburg-Vorpommern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.