Ärger mit dem Zahnarzt? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen

Stand:
Mit kostenfalle-zahn.de bieten die Verbraucherzentralen seit 2016 Patient:innen eine Seite für Beschwerden. Hier können Sie sich informieren und beschweren, wenn sie sich schlecht aufgeklärt oder unter Verkaufsdruck gesetzt fühlen.
Zahnarztpraxis mit verschiedenen Instrumenten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Über die Verkaufspraktiken von Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen aufklären und Missstände offenlegen: Auf Kostenfalle-zahn.de können Sie den Verbraucherzentralen Ihren Erfahrungsbericht schicken.
  • Zahlreiche Fälle zeigen: Vor allem die Kostenaufklärung erfolgt aus Sicht vonVerbraucher:innen oft unzureichend.
  • Viele Informationen und Tipps runden das Angebot für Patient:innen ab.
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Zahnfüllung nur mit Zuzahlung, teures Implantat statt Krone als Kassenleistung und keine optimale Aufklärung über Kosten, Risiken oder Alternativen - dies sind nur einige Ärgernisse von Patient:innen. In einem FAQ sind die häufigsten Probleme, die gesetzlich versicherte Patient:innen gemeldet haben, zusammengefasst. Wird Ihr Problem nicht über das FAQ beantwortet, teilen Sie uns Ihre Beschwerde über das Kontaktformular mit.

Medizinisch notwendige Leistungen im Bereich der Zahnmedizin werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Zahnärzt:innen verdienen jedoch meist mehr, wenn sie ihre Leistungen privat abrechnen. So schlägt ein Implantat, für das die gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss zahlen, inklusive Aufbau für Sie mit 1.500 bis 2.500 Euro zu Buche. Bei mehreren Zähnen summiert sich dies schnell zu einem fünfstelligen Betrag.

Auf kostenfalle-zahn.de erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben

Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten von privat angebotenen Zahnarztleistungen. Die Krankenkassen übernehmen beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss (der aber mit Bonusheft aufgestockt werden kann) und Wurzelbehandlungen nur mit Einschränkungen. Daher bleiben Sie mit der Beurteilung, ob die Kosten für eine Zahnbehandlung angemessen sind und die Abrechnung korrekt erfolgt ist, meist auf sich allein gestellt. Es gibt aber weiterhin Kassenleistungen bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt.

Hier setzen die Verbraucherzentralen mit dem Portal an und liefern hilfreiche Informationen zur Problemlösung: Als Patient:in erfahren Sie dort, worauf Sie in der Zahnarztpraxis Anspruch haben, welche Alternativen es gibt und für welche Leistungen Sie berechtigt zahlen müssen.

Ein Projekt mehrerer Verbraucherzentralen

Das Projekt wurde von den Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin gemeinsam ins Leben gerufen. Mittlerweile wird es vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert. Mit ihrem Angebot wollen die Verbraucherzentralen Missstände offenlegen und Ärzt:innen bei ihren Verkaufspraktiken stärker auf den Zahn fühlen.

So funktioniert es

Patient:innen können ihren Ärger in dem Portal melden oder finden dort bereits Antworten auf häufige Beschwerdethemen. Diese reichen von intransparenter Kostenaufklärung, möglichen Behandlungsfehlern, Fragen zur Rechnung, Verweigerung der Kassenleistung und dem Drängen zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen bis hin zu mangelnder Beratung. Die Expert:innen der Verbraucherzentrale NRW erklären die rechtlichen Regeln und geben Tipps, an wen sich Betroffene wenden können.

Praktische und rechtliche Tipps für den Umgang mit Zahnarztleistungen runden das Informationspaket des Onlineportals ab. So erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie Kostenfallen erkennen und unnötig teure Behandlungen vermeiden können. Sie erhalten Hinweise, was Sie bei Zahnbehandlungen im Ausland beachten sollten oder worauf es ankommt, wenn Sie kieferorthopädische Leistungen in Anspruch nehmen.

BMUV-Logo

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.