Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge

Stand:
Sogenannte Wechselbots oder Tarifoptimierer versprechen einen bequemen Weg zu immer günstigen Gas- und Stromtarifen. Wer diesen Komfort wählt, muss aber meist Abstriche bei der Ersparnis machen.
Ein Mann sitzt entspannt auf einem Sofa im Wohnzimmer.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Wechselservice, auch Wechselbot genannt, kann dabei helfen, Strom- oder Gasverträge auf bequeme Weise günstiger zu gestalten.
  • Es gibt unterschiedliche Modelle, von unverbindlichen Tarifvorschlägen bis hin zum dauerhaft automatischen Wechsel mit Vollmacht.
  • Auch wenn Sie einen solchen Tarifoptimierer beauftragen, bleiben Sie direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten. 
  • Wer ohne Hilfe regelmäßig wechselt, fährt häufig am günstigsten.
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Was machen Tarifoptimierer?

Wechseldienstleister versprechen eine sogenannte Tarifoptimierung: Sie sagen zu, die Energielieferverträge ihrer Kunden regelmäßig zu optimieren. Ihr Service besteht also darin, dass sie für ihre Kunden laufend attraktive Strom- oder Gastarife finden und teils auch direkt vereinbaren.

Lohnt sich ein Wechselservice?

Bei Wechseldiensten für Gas- und Stromverträge gibt es für Verbraucher zwei mögliche Vorteile: Einen Komfortgewinn und finanzielle Ersparnisse. Ein Komfortgewinn ist natürlich immer gegeben, wenn sich jemand anders um die eigenen Angelegenheiten kümmert (mehr dazu lesen Sie unten). Aber: Erkauft wird dieser Vorteil zum einen mit teils persönlichen Daten und zum anderen sind Einbußen bei der Ersparnis möglich.

In finanzieller Hinsicht lässt sich sagen: Wer ohne den Service gar nicht wechseln würde, spart durch die Dienstleistung mit großer Wahrscheinlichkeit. Denn dass sich ein günstigeres Angebot für Strom oder Gas finden lässt, ist sehr wahrscheinlich.

Finanziert sich der Dienstleister allerdings über einen Anteil an der erzielten Ersparnis, kommt nicht der volle Vorteil zum Tragen. Würden Sie selbst denselben Tarifwechsel vornehmen, könnten Sie mehr sparen. Andere Dienstleister finanzieren sich ausschließlich aus Anbieterprovisionen – bei diesen Modellen haben Sie keine unmittelbaren Einbußen gegenüber einem Wechsel in Eigenregie.

Eine jährliche Servicepauschale erhebt nach unserem Kenntnisstand derzeit nur ein Wechseldienstleister. Auch hier ist ein genaues Gegenrechnen gefragt, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Gerade bei geringen Jahresverbräuchen kann es sein, dass keine Ersparnis erzielt wird, die diese Jahreskosten aufwiegt.

Aktuell gibt es Beschwerden über Wechseldienstleister, die sich über die Wechselersparnis finanzieren. Dabei legen sie die potentiellen Kosten bei dem bisherigen Anbieter für das kommende Jahr zu Grunde – also nach einer Preiserhöhung. Verbraucher:innen zahlen so möglicherweise eine hohe Gebühr an den Wechseldienstleister.

Beispiel:

Sie zahlen im Jahr 1.000 Euro. Nun kündigt ihr bisheriger Anbieter eine Preiserhöhung von 2.000 Euro pro Jahr an. Ihre Kosten ab dem nächsten Jahr sollen damit 3.000 Euro betragen.

Der Wechseldienstleister kündigt den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter und schließt einen anderen Vertrag für 2.000 Euro im Jahr ab. Dieser ist also 1.000 Euro günstiger (3.000 Euro - 2.000 Euro) als der bisherige Vertrag. Für die Dienstleistung bekommt der Wechseldienstleister 30% an der Wechselersparnis – also 300 Euro. Insgesamt müssen Sie so 1.300 Euro mehr pro Jahr zahlen als vor der Preiserhöhung beim Altanbieter - oder 300 Euro mehr als wenn Sie den Vertrag selbst gewechselt hätten.

Achten Sie also darauf, wie sich der Wechseldienstleister finanziert.

Insgesamt gilt: Es ist unwahrscheinlich, dass Sie mit einem Wechselservice immer den günstigsten verfügbaren Tarif erhalten. Die meisten Wechseldienstleister betonen dies ausdrücklich in ihren AGB. Wer also fortlaufend aktiv selbst nach dem besten Kurs sucht, wird ohne Dienstleister günstiger fahren. Wer sonst eher länger bei einem Anbieter verweilt, kann aber durchaus Vorteile erzielen.

Worauf ist beim Vertrag mit einem Wechseldienstleister zu achten?

Beauftragen Sie nur Wechseldienstleister, die Leistungsumfang und Abläufe, Tarifkriterien, Vertragslaufzeit, Finanzierungsstruktur und die Kosten für ihre Kunden transparent darlegen.

Leistungsumfang und Abläufe

Es gibt unterschiedliche Arten von Wechselservices. Manche benachrichtigen ihre Kunden nur, bevor Kündigungsfristen auslaufen, und schlagen dann bessere Tarife vor. Andere Dienstleister wiederum bekommen von ihren Kunden die Vollmacht, automatisch einen Wechsel einzuleiten. Bevor ein neuer Liefervertrag abgeschlossen wird, informiert Ihr Dienstleister Sie aber in der Regel. Dann müssen Sie entweder aktiv zustimmen oder Sie können innerhalb einer vereinbarten Frist widersprechen.

Unabhängig von den genauen Abläufen bleiben Sie auch bei Nutzung eines Wechseldienstes immer direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten. Bei Fragen zu Rechnungen, Abschlägen oder anderen Punkten bleibt also auch der Energielieferant Ihr Ansprechpartner.

Kriterien der Tarifauswahl

Welche Tarife ein Wechseldienstleister vorschlägt, folgt bestimmten Merkmalen. Diese sollten offen erkennbar sein und mit Ihren Wünschen übereinstimmen: Wollen Sie zum Beispiel möglichst viel Geld sparen und Bonustarife miteinbeziehen? Oder möchten Sie auf jeden Fall einen Ökostromtarif? Entscheidungen wie diese sollten Sie beeinflussen können.

Vertragslaufzeit

Eine kurze Laufzeit des Vertrags mit dem Wechseldienstleister ist wichtig – sollten Sie unzufrieden sein, können Sie zeitnah aussteigen. Am besten ist es, wenn Sie monatlich kündigen können. Eine erteilte Vollmacht zum Wechsel können Sie unabhängig von der Laufzeit jederzeit widerrufen. Das ist gesetzlich geregelt.

Datenschutz

Ein Wechseldienstleister erhält von Ihnen Daten wie Anschrift und Zählernummer und schließt in vielen Modellen auch Verträge für Sie ab. Informieren Sie sich daher vorab, wer hinter dem Unternehmen steht und wohin Ihre Daten fließen. Manche Firmen behalten sich vor, Teilaufgaben Ihrer Vermittlungstätigkeit an Dritte auszulagern und zu diesem Zweck Untervollmachten auszustellen. Andere arbeiten mit großen Vergleichsportalen zusammen. Ein Blick in die AGB lohnt sich.

Finanzierungsstruktur und Kosten

Wichtig ist natürlich, ob Ihnen durch den Wechselservice Kosten entstehen. Direkte Gebühren sind selten. Häufiger finanzieren sich die Dienstleister über Anteile an den durch Wechsel erzielten Jahresersparnissen oder über Anbieterprovisionen.

Finanziert sich ein Dienstleister über die Wechselersparnis, sollte er transparent machen, wie er diese berechnet und wie hoch sein Anteil daran ist. Zu fragen ist zum Beispiel, ob auch auf Boni eine Provision fällig wird. Zudem ist wichtig, was für die Ersparnis als Vergleich zu Grunde gelegt wird: Die bisherigen Ausgaben im Vorjahr oder die Hochrechnung für das kommende Jahr ohne Anbieterwechsel.

Erhält ein Dienstleister Anteile der Wechselersparnis, ist das keine Garantie dafür, dass er nicht zusätzlich Provisionen von Anbietern bekommt. Ein mehr oder weniger an Unabhängigkeit lässt sich daraus also nicht ableiten.

Muss man sich mit Wechselservice um gar nichts mehr kümmern?

Vollkommen zurücklehnen können Sie sich auch mit Wechseldienstleister nicht. Denn der erfährt zum Beispiel nicht von Preiserhöhungen, wenn die Mitteilungen darüber ausschließlich in Ihrem Briefkasten landen. Da Sie bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie die Information über die Vertragsänderungen möglichst schnell an den Wechselservice weiterleiten. Nur so kann dieser auf den Plan treten und für Sie nach aktuell günstigen Alternativen suchen.

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!

Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Wechseldienstleister? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen gern unter kontakt@verbraucherzentrale.nrw unter dem Stichwort "Wechseldienstleister". Vielen Dank!

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