Kleine Blockheizkraftwerke: Die Heizung, die auch Strom liefert

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Mit einem kleinen Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugen Sie selbst Wärme und Strom. Das ist effizient – eignet sich aber nicht für jedes Eigenheim.
Ein rotes Blockheizkraftwerk

Das Wichtigste in Kürze:

  • Blockheizkraftwerke eignen sich vor allem für Gebäude, die ganzjährig einen hohen Wärme- und Strombedarf haben.
  • Für Ein- und Zwei-Familienhäuser kommen auch sogenannte Nano-Blockheizkraftwerke in Frage, die maximal 2,5 kW Leistung erzeugen.
  • Blockheizkraftwerke können bis zu 90 Prozent der eingesetzten Brennstoffe in nutzbare Energie verwandeln und arbeiten deshalb sehr effizient. Zudem sparen sie CO2 ein, weil die Energie vor Ort erzeugt wird.
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Was ist ein Blockheizkraftwerk und für wen ist es geeignet?

Ein Blockheizkraftwerk (kurz BHKW) erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme. Diese Methode der Energiegewinnung ist sehr effizient, weil dabei keine Transportwege nötig sind. Den erzeugten Strom können Sie direkt im Haus verbrauchen oder gegen eine Vergütung ins Stromnetz einspeisen.

Das klingt verlockend. Aber Blockheizkraftwerke eignen sich hauptsächlich für Gebäude, die ganzjährig einen hohen Wärmebedarf und Stromverbrauch haben. Einzige Ausnahme ist das Nano-BHKW, das nur Leistungen bis maximal 2,5 kW erzeugt und daher auch für "kleine" Verbraucher geeignet ist.

Was kann ein BHKW leisten?

Auf dem Markt gibt es unterschiedliche BHKW-Größen:

Mini-Blockheizkraftwerke

Mini-BHKWs haben unter den kleinen Blockheizkraftwerken die größte elektrische Leistung. Sie reicht hier von 20 bis 50 kW. Daher sind Mini-BHKWs eher für größere Immobilien, wie beispielsweise Schwimmbäder, Krankenhäuser oder Mehrfamilienhäuser geeignet – oder für kleine Nahwärmenetze, bei denen die Heizwärme zwischen Gebäuden nur über verhältnismäßig kurze Strecken übertragen wird.

Mikro-Blockheizkraftwerke

Mikro-BHKWs haben eine elektrische Leistung von etwa 2,5 bis 20 kW. Auch sie kommen in größeren Immobilien zum Einsatz, beispielsweise in Mehrfamilienhäusern und kleineren Gewerbebetrieben.

Nano-Blockheizkraftwerke

Nano-BHKWs haben die kleinste elektrische Leistung von maximal 2,5 kW. Sie werden oft mit einem integrierten Gasbrenner als Zusatzheizung kombiniert. Diese Kombi- oder Hybridgeräte heißen "stromerzeugende Heizungen".

Mit dieser Brückentechnologie können Sie den Wärmebedarf in Ein- bis Zweifamilienhäusern decken und gleichzeitig die Stromrechnung entlasten. Dank des technischen Fortschritts arbeiten inzwischen auch Nano-BHKWs effizient, weil sie einen Wirkungsgrad von 90 Prozent erreichen können. Das heißt: Sie können so wie größere BHKWs 90 Prozent des eingesetzten Brennstoffs in nutzbare Energie umwandeln.

Es gibt immer mehr Hersteller von Nano-Blockheizkraftwerken am Markt, daher ist das Angebot größer geworden. Die Anlagen sind sehr kompakt, so dass sie im Keller installiert und in das Strom- und Wärmesystem des Hauses eingebunden werden können. Lassen Sie sich am besten zur Geräuschentwicklung Ihres Wunsch-BHKW beraten, um sicherzustellen, dass der Schallschutz gewährleistet ist.

Wie arbeiten Blockheizkraftwerke?

Blockheizkraftwerke wandeln Energieträger wie Gas, Öl oder Holz in Strom und Wärme um. Dieses Prinzip wird auch als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet. In einem BHKW wird der Strom verbrauchsnah erzeugt, so dass auch die Abwärme genutzt werden kann. Auf diese Weise lassen sich 80 bis 90 Prozent der eingesetzten Energie in Form von Strom und Wärme nutzen. Zum Vergleich: Bei der Stromerzeugung in großen Kohle- und Atom-Kraftwerken werden nur rund 40 Prozent der ursprünglichen Energie in Strom umgewandelt, durch den Transport gehen weitere 3 bis 6 Prozent Energie verloren.

Ein Vorteil der BHKWs: Sie vermeiden eine erhebliche Menge CO2, die bei konventioneller Erzeugung anfällt.

Im Prinzip funktionieren BHKWs so: Ein Motor treibt einen Stromgenerator an, der mit dem Hausnetz verbunden ist. Die dabei entstehende Motor- und Abgaswärme wird über Wärmetauscher für die Heizung und die Warmwasserbereitung genutzt. Ein Wärmespeicher sorgt dafür, dass der Motor bei niedrigem Wärmebedarf nicht ständig anspringen muss. Der vom Generator erzeugte Strom deckt einen Teil des eigenen Strombedarfs. Zusätzlich anfallende Stromüberschüsse werden gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Sehr kleine BHKWs, die zudem deutlich mehr Wärme als Strom erzeugen, werden häufig auch als "Stromerzeugende Heizungen" bezeichnet.

 BHKWs funktionieren mit unterschiedlichen Technologien:

  • Otto- oder Dieselmotor
    In kleinen BHKWs werden überwiegend die aus dem Kfz-Bereich bekannten Verbrennungsmotortypen (Otto- und Dieselmotoren) eingesetzt. Diese beiden Motortypen erlauben den Einsatz fast aller flüssigen und gasförmigen Brennstoffe. Am häufigsten kommen gasbetriebene Ottomotoren zum Einsatz. Diese Anlagen sind Stand der Technik.
  • Stirlingmotor
    In BHKWs werden immer häufiger Stirling-Motoren eingesetzt. Sie nutzen das bekannte Prinzip der "externen Verbrennung": Als Wärmequelle dient hierbei eine außerhalb des Arbeitszylinders angeordnete Brennkammer. Diese erhitzt ein Arbeitsgas, etwa Helium, das sich in einem geschlossenen Arbeitszylinder befindet. In einen so genannten Regenerator wird das Gas wieder abgekühlt. Durch das wechselseitige Abkühlen und Erwärmen kann über eine Welle ein Generator angetrieben und so Strom erzeugt werden.
    Besonderer Vorteil dieses Motortyps ist, dass grundsätzlich flüssige, gasförmige und feste Brennstoffe (etwa Holzpellets) eingesetzt werden können.

 

Schema BHKW

Alternativ: Brennstoffzelle als stromerzeugende Heizung

Auch die Brennstoffzelle funktioniert nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und ist eine stromerzeugende Heizung. Aber während BHKWs auf Motoren und Generatoren setzen, wandelt die Brennstoffzellen-Heizung die in Brennstoffen gebundene chemische Energie größtenteils direkt in elektrische Energie um. Als Nebenprodukt entsteht Wärme. Dazu werden der Brennstoffzelle Erdgas, Wasserstoff oder Methanol von außen zugeführt. In Brennstoffzellen gibt es anders als in Verbrennungsmotoren keine beweglichen Teile.

Wie wirtschaftlich ist ein BHKW?

Auf den ersten Blick scheint die Anschaffung eines BHKW lukrativ zu sein, doch um es wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben, sollte ein Gebäude im Idealfall einen möglichst hohen, ganzjährigen Wärmebedarf haben. Dies haben beispielsweise Krankenhäuser, Hotels, Schwimmbäder oder auch größere Wohngebäude.

Unter bestimmten Bedingungen kann ein BHKW auch für kleinere Mehrfamilienhäuser, Reihenhauszeilen und sogar Ein- oder Zweifamilienhäuser wirtschaftlich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eine zentrale Warmwasserbereitung nutzen und ein Hybridgerät inklusive Spitzenlastkessel, also eine "Stromerzeugende Heizung", einsetzen.

Aber wie ermitteln Sie Ihre Verbrauchswerte? Ein gutes Hilfsmittel dafür ist die Jahresdauerlinie. Sie zeigt Ihren Energiebedarf an und gibt damit wichtige Hinweise für die Kapazitätsplanung und die voraussichtliche Wirtschaftlichkeit Ihres BHKW. An einem Diagramm können Sie dabei ablesen, welche Leistung Sie wie viele Stunden im Laufe des Jahres benötigen.

Sind Jahresdauerlinien für Strom und Wärme vorhanden, können Sie diese miteinander abgleichen und leicht erkennen, ob sich die Bedarfe zeitlich decken. Bei der Darstellung der Jahresdauerlinie sollten aber zukünftige Änderungen (andere Verbraucher, Ausbauten etc.) berücksichtigt werden.

Eine sinnvolle Entscheidung setzt immer eine ausreichend genaue Analyse des Wärme- und Strombedarfs und die Berücksichtigung aller Kosten und Erlöse im Einzelfall voraus.

Lassen Sie sich vorab beraten

Hilfe bei der Prüfung, ob Ihr Gebäude für ein BHKW geeignet ist und zur Bewertung von Angeboten finden Sie auf unseren Internetseiten und bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen.

 

Entscheidende Faktoren für die Wirtschaftlichkeit eines BHKW sind:

1. Wie hoch sind die Anschaffungskosten?

Die Anschaffungskosten für BHKWs variieren stark, je nachdem, für welche Technik und Leistungsstärke Sie sich entscheiden. Die Installation eines kleinen BHKW oder einer "Stromerzeugenden Heizung" als Hybrid-Gerät, inklusive Spitzenlastkessel, erfordern Investitionen von etwa 15.000 bis 35.000 Euro.

2. Welche zusätzlichen Komponenten werden benötigt?

Zur Deckung der Spitzenlast benötigen Sie einen Spitzenlastkessel. Dieser kann bei kleineren BHKWs auch im Hybrid-Gerät integriert sein. Wichtig ist außerdem ein Wärmespeicher als Puffer. Wenn Sie – zum Beispiel im Sommer - nur wenig Wärme brauchen, verhindert der Wärmespeicher, dass Ihr BHKW häufig ein- und ausschalten muss und verlängert dadurch die Lebensdauer des BHKW.

3. Wie groß sollte die Leistung des BHKW sein?

Wichtig für die Auslegung des BHKW ist eine hohe jährliche Laufzeit, damit Sie durch viele Betriebsstunden genug Stromerlöse erwirtschaften können. In dieser Zeit muss die erzeugte Wärme für Heizung und Warmwasser im Haus abgenommen und genutzt werden können. Allerdings besteht im Sommer nur ein geringer Wärmebedarf. Um dennoch eine hohe Laufzeit zu erzielen, wird das BHKW häufig so ausgelegt, dass es nur einen Teil der Spitzenwärmeleistung abdecken muss.

Als Faustformel gilt, dass die thermische Leistung des BHKW 10 bis 30 Prozent der benötigten Spitzenwärmeleistung betragen sollte. Zudem ist eine zentrale Warmwasserversorgung im Gebäude eine wichtige Voraussetzung, um die BHKW-Wärme nutzen zu können. Im Winter, bei hohem Wärmebedarf, wird der Spitzenlastkessel zugeschaltet.

Schema BHKW Deckung und Wärmebedarf

Die Grafik, in der die so genannte Jahresdauerlinie dargestellt wird, verdeutlicht den Zusammenhang von Leistung und Laufzeit des BHKW. In diesem Beispiel übernimmt das BHKW mit 6 kW thermischer Leistung 30 Prozent der maximalen Heizlast des Gebäudes von 18 kW und deckt damit einen großen Teil des jährlichen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser. So ausgelegt erreicht das BHKW knapp 5.000 Betriebsstunden im Jahr. Das ist ein für den wirtschaftlichen Betrieb des BHKWs guter Wert. Die benötigte Restleistung übernimmt der Spitzenlastkessel (siehe linker oberer Bereich der Wärmebedarfskurve).

 

4. Wie hoch sind die Wartungskosten?

Hochtechnologische Geräte wie ein BHKW müssen von Zeit zu Zeit gewartet werden. Bei vielen Systemen ist alle 2.000 bis 4.000 Betriebsstunden eine solche Wartung vorgesehen. Für die Wartungskosten können sie mit etwa 2 bis 3 Cent pro kWh erzeugtem Strom rechnen. Mit wachsender Leistung eines Blockheizkraftwerks sinken die Wartungskosten. Für ein Nano-BHKW können Sie demnach rund 500 bis 1.000 Euro im Jahr veranschlagen.

Empfehlenswert ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrages, bei dem ein:e Anbieter:in die durchgehende Betriebsbereitschaft des BHKW sicherstellt.

5. Welche Rolle spielt der Stromverbrauch?

In der Regel läuft ein BHKW im Wohngebäude nur dann, wenn Wärme nachgefragt wird (wärmegeführte Betriebsweise). Den dabei erzeugten Strom können Sie im Haus nutzen und überschüssige Anteile ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Je präziser Sie den zeitlichen Verlauf des Wärme- und Strombedarfs zuvor ermittelt haben, desto genauer können Sie die Energiebilanz und somit die Wirtschaftlichkeit der Anlage abschätzen.

6. Förderung von KWK-Anlagen

Anlagen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zu denen auch BHKWs zählen, werden seit 2021 nicht mehr öffentlich gefördert.

Es besteht aber die Möglichkeit, bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie der Erneuerung der Heizungsanlage, 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzusetzen.

Über die KfW können Sie weiterhin einen Zuschuss für Brennstoffzellen von 0,25 bis 5 kWel erhalten. Über das Programm 433 werden bis zu 40 Prozent der Kosten bzw. bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle gefördert. Einen Zuschuss können Sie beantragen für:

  • ein Brenn­stoff­zellen­system und dessen Einbau – bei integrierten Geräten auch für die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger;
  • einen Voll­wartungs­vertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein;
  • Leistungen von Expert:innen für Energie­effizienz.

Auch einige Energieversorger bieten eine eigene Förderung für Brennstoffzellen und Mini BHKWs an. Fragen Sie einfach mal nach! Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschläge und eine Vergütung für den erzeugten Strom zu erhalten.

Welchen Einfluss hat eine nachträgliche Wärmedämmung des Gebäudes?

Da eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Wirtschaftlichkeit ist, dass die vom BHKW erzeugte Wärme auch genutzt wird, beeinflusst eine nachträgliche Wärmedämmung des Gebäudes die Betriebsergebnisse ganz entscheidend. Wenn Sie weniger Heizenergie benötigen, verringern sich die Laufzeiten des BHKW und damit die erzeugte Strommenge und der Stromerlös. Daher sollten Sie schon bei der Auslegung des BHKW eine künftig geplante Wärmedämmung berücksichtigen.

Das gilt für BHKWs: Zulassung, Anmeldung und Betrieb

BHKWs müsen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Speist ein BHKW Strom ins öffentliche Stromnetz ein, wird dieser Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) mit einem Zuschlag gefördert, den der Netzbetreiber auszahlt. Auch selbst genutzter BHKW-Strom wird mit dieser Förderung belohnt. Um den gesetzlichen Zuschlag zu erhalten, muss die Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen sein.

Es gibt 2 verschiedene Verfahren, um die Zulassung zu erhalten. Wir sagen Ihnen, wie das funktioniert und welche Vorgaben Sie außerdem noch einhalten müssen:

1. Elektronisches Anzeigeverfahren

Für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 50 kWel (el = elektrisch) hat das BAFA ein vereinfachtes Zulassungsverfahren eingerichtet. Es genügt die elektronische Anzeige beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie ist gebührenfrei und unter folgenden Voraussetzungen nutzbar:

  • Die KWK-Anlage, also das BHKW, ist in der BAFA-Typenliste aufgeführt.
  • Die KWK-Anlage ist fabrikneu.
  • Am Standort der KWK-Anlage ist kein Nah- oder Fernwärmenetz vorhanden (Fernwärmeverdrängungsverbot).
  • Die KWK-Anlage wird nur an dem angegebenen Standort betrieben.
  • Am Standort ist in den letzten 12 Monaten keine andere KWK-Anlage in den Dauerbetrieb genommen worden.
  • Die Aufnahme des Dauerbetriebs erfolgte im Jahr der elektronischen Anzeige oder im vorausgegangenen Kalenderjahr.
  • Es wurde nur ein Investitionszuschuss nach der Mini-KWK-Richtlinie in Anspruch genommen, kein weiterer.

Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vor, können Sie das elektronische Anzeigeverfahren nicht nutzen. Die Zulassung können Sie dann mit dem gebührenpflichtigen "Antrag auf Zulassung einer neuen Anlage bis 50 kWel" beantragen.

Die elektronische Anzeige können Sie außerdem nur im Jahr der Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage oder dem darauffolgenden Kalenderjahr vornehmen. Die erteilte Zulassung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anlage ihren Dauerbetrieb aufnimmt. Außerhalb dieses Zeitraums kann die Zulassung der KWK-Anlage nur im gebührenpflichtigen Antragsverfahren in Papierform erfolgen.

2. Antragsverfahren in Papierform

Sollte eine Voraussetzung des elektronischen Anzeigeverfahrens nicht erfüllt sein (z. B. weil das Förderprogramm nicht auf der BAFA-Kumulierungsliste für Investitionszuschüsse steht oder es sich um eine gebrauchte oder modernisierte Anlage handelt), müssen Sie den "Antrag auf Zulassung einer neuen Anlage bis 50 kWel" verwenden.

Das ausgefüllte Antragsformular müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember des auf die Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage folgenden Kalenderjahres zusammen mit den erforderlichen Dokumenten beim BAFA einreichen. Welche Nachweise vorzulegen sind, entnehmen Sie dem jeweiligen Antragsformular. Stellen Sie den Antrag später, so wird die Zulassung rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres erteilt, in dem der Antrag beim BAFA eingegangen ist.

Für die Bearbeitung eines Papierantrags für Anlagen bis 50 kWel wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro erhoben.

a) Zulassung von BHKW-Anlagen, die nicht gelistet sind (einmalig)

Für BHKWs, die nicht in der BAFA-Liste aufgeführt oder die zum Beispiel nicht fabrikneu sind, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung in Papierform zusammen mit dem Datenblatt des Herstellers und dem Protokoll der Inbetriebnahme einreichen.

b) Zulassung von modernisierten BHKWs

Auch BHKWs, bei denen für die Effizienz maßgebliche Komponenten erneuert werden, können über das BAFA zugelassen werden – aber nur, wenn die Kosten für die Erneuerung mindestens ein Viertel der Kosten einer vergleichbaren Neuanlage ausmachen. Beim BAFA erhalten Sie dazu das entsprechende Antragsformular.

Anmeldung des BHKW zum Anschluss an das örtliche Stromnetz (einmalig)

Sie müssen das BHKW beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Außerdem müssen Sie mit dem Unternehmen sowohl einen Vertrag für den Netzanschluss als auch für die Anschlussnutzung abschließen. Dies erledigt in der Regel der Installateur für Sie.

Der Netzbetreiber benötigt für die Auszahlung der Zuschüsse nach KWK-Gesetz eine Kopie der BAFA-Zulassung der Anlage. Darüber hinaus müssen Sie mit dem örtlichen Netzbetreiber vereinbaren, wie der Stromzähler abgelesen werden soll und wie Sie ihm künftig Ihre Netto-Stromerzeugung, Vollbenutzungsstunden und die eingespeisten Strommengen melden.

Jahresmitteilungen an das BAFA (jährlich)

Inzwischen verzichtet das BAFA für BHKWs mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW auf alle Jahresmitteilungen. Bei Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 50 kW müssen Sie das BAFA aber weiterhin jährlich über die eingespeiste KWK-Strommenge in das öffentliche Netz informieren.

c) Antrag an das Hauptzollamt für die Erstattung der Energiesteuer (jährlich)

Die Brennstoffe für das BHKW werden mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert. Sie können die vollständige Rückerstattung der Energiesteuer beantragen. Voraussetzung nach dem Energiesteuergesetz (EnStG) ist, dass das BHKW mindestens 70 Prozent der eingesetzten Energie in Strom und Wärme umwandelt. Nach dem aktuell gültigen Gesetz werden folgende Beträge erstattet:

BrennstoffRückerstattung
Heizöl6,135 Cent pro Liter
Erdgas / gasförmige Kohlenwasserstoffe0,55 Cent pro kWh*

*kWh: Kilowattstunde, Stand 2020

Die Steuererstattung bzw. -vergütung wird durch das zuständige Hauptzollamt gewährt. Die Anträge für ein Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.

Was lohnt mehr: Einspeisevergütung oder Eigenstromnutzung?

Die Wirtschaftlichkeit eines Blockheizkraftwerks hängt zum einen vom Wärmeverbrauch und zum anderen wesentlich davon ab, ob und wenn ja, wann sich die hohen Anschaffungskosten durch den selbst erzeugten Strom bezahlt machen. Es bietet sich an, einen möglichst großen Teil des Stroms selbst zu nutzen, da dies in der Regel einen größeren finanziellen Vorteil bringt als den Strom ins Netz einzuspeisen.

Vergütung des erzeugten Stroms

In der Regel wird Ihr von der KWK-Anlage erzeugter Strom über das KWK-Gesetz vergütet. Für den Fall, dass die KWK-Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird, können Sie auch eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) beantragen.

 

Vergütung nach KWK-Gesetz

Die Vergütung für eingespeisten Strom setzt sich aus 3 Teilen zusammen:

  • dem "üblichen Preis",
  • dem Zuschlag nach dem KWK-Gesetz und
  • den vermiedenen Netzkosten.
Der "übliche Preis"

Wie viel der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlt, ist Verhandlungssache. Falls kein Preis vereinbart wurde, gilt der "übliche Preis". So bezeichnet man den an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vorangegangenen Quartals. Dieser Preis ändert sich jedes Quartal. In den vergangenen 2 Jahren schwankte er zwischen 2,7 und 5,4 Cent/kWh (Stand: Juli 2020).

 

Der KWK-Zuschlag

Nach dem KWK-Gesetz wird für jede erzeugte Kilowattstunde ein Zuschlag gezahlt, unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst nutzen oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Voraussetzung für die Förderung ist eine Zulassung der KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Zuschlag wird nur erteilt, wenn die Anlage bzw. ihre Hauptkomponenten neu sind oder wenn die Anlage modernisiert wurde. Der Zuschlag wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gezahlt, vorausgesetzt der Antrag wird im selben Jahr gestellt. Reichen Sie den Antrag erst später ein, wird die Vergütung rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der elektrischen Leistung des BHKW. Für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von maximal 50 Kilowatt gibt es einen Zuschlag von 4 Cent pro Kilowattstunde. Diesen Zuschlag zahlt der Netzbetreiber für 60.000 Vollbenutzungsstunden – gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anlage den Dauerbetrieb aufnimmt.

Für sehr kleine BHKWs bis 2kWel gibt es auch eine pauschalierte Einmalzahlung von 4ct/kWh für 60.000 Vollbenutzungsstunden, alternativ können Sie 8ct/kWh für eingespeisten Strom und 4ct/kWh für selbst genutzten Strom für 30.000 Vollbenutzungsstunden erhalten.

Die Vergütung der vermiedenen Netzkosten

Da BHKW-Strom nicht über lange Strecken transportiert werden muss, fallen keine Kosten für die Netznutzung an. Diese "vermiedenen" Netznutzungskosten erhalten Sie als Betreiber:in des BHKW gutgeschrieben. Die Berechnung erfolgt gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Leider besteht noch keine festgesetzte Vergütung für kleine BHKWs. Die einfachste Vorgehensweise besteht darin, dem Netzbetreiber die Netzkosten in Rechnung zu stellen, die der Versorger auf seiner Homepage (oder auf Anfrage) als vorgelagerte Netzkosten bezeichnet. In der Praxis werden 0,4 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde an vermiedenen Netznutzungsentgelten vergütet.

Die Alternative: Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG)

Alternativ zur Förderung nach dem KWK-Gesetz kann auch die Stromvergütung nach §§ 44 bis 47 EEG in Frage kommen. Voraussetzung ist der Betrieb eines BHKW mit Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung. 

Eigene Nutzung des Stroms

In der Regel ist es lohnender, den BHKW-Strom selbst zu nutzen, als ihn gegen Vergütung ins Netz einzuspeisen und selbst benötigten Strom dafür einzukaufen: Eine Kilowattstunde Strom kostet Haushaltskund:innen im Schnitt 27 Cent (netto). Die Vergütung für den eingespeisten Strom, bestehend aus dem üblichen Börsenpreis und den vermiedenen Netznutzungsentgelten (VNN), ist hingegen viel geringer. Den staatlich geförderten KWK-Zuschlag erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie den Strom einspeisen oder selbst nutzen. Um die Eigenstromnutzung weiter zu optimieren, ist in Zukunft auch die Kombination eines BHKW mit einem Batteriespeicher denkbar.

EEG-Umlage bei Eigenverbrauch

Seit 2019 beträgt die EEG-Umlage 40 Prozent auf selbst genutzten Strom. Ausnahme: Bei BHKWs bis zu einer elektrischen Leistung von 10 kW müssen Sie als Nutzer:in für selbst erzeugten Strom bis zu 10.000 Kilowattstunden keine EEG-Umlage zahlen. Das gilt auch für Betreiber:innen von Bestandsanlagen, die schon vor dem 1. August 2014 Strom aus der eigenen Anlage genutzt haben.

Checkliste zu BHKWs

Wenn Sie sich für den Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) interessieren, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob sich das Wohngebäude und der anvisierte Standort überhaupt eignen. Diese Vorprüfung sollte durch qualifizierte Fachleute erfolgen. Das können zum Beispiel Energieberater:innen der Verbraucher­zentrale, Fachplaner:innen oder auch Heizungsbauer:-innen mit BHKW-Erfahrung sein. Um beim Fachgespräch nicht den Überblick zu verlieren, hilft eine Checkliste, deren Punkte Sie bei einer Vorbesichtigung auf jeden Fall ansprechen sollten.

StichpunktFrage
WärmeverbrauchIst der Wärmeverbrauch ausreichend hoch?
StromverbrauchIst der Stromverbrauch ausreichend hoch?
JahresdauerlinieSpricht die Jahresdauerlinie des Wärme- und Stromverbrauchs für die Anschaffung eines BHKW?
WarmwasserIst eine zentrale Versorgung mit Warmwasser vorhanden?
WarmwasserspeicherIst ein Warmwasserspeicher vorhanden?
SanierungenWurden anstehende Sanierungen bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des BHKW berücksichtigt, etwa Wärmedämmung?
AufstellortGibt es einen geeigneten Aufstellort innerhalb oder außerhalb des Gebäudes? Ist dort ausreichend Platz für BHKW-Modul, Wärmespeicher, ggf. Brennstofflagerung?
VersorgungsleitungenWie werden Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom) und Abgasleitung verlegt?
Heizungs- und WarmwasserleitungenIst eine einfache Anbindung an bestehende Heiz- und Warmwasserleitungen möglich?
MesseinrichtungenWelche Messeinrichtungen (Wärmemengenzähler, Stromzähler) sind erforderlich? Wo werden sie installiert?
Bauliche AnpassungenSind bauliche Anpassungen (etwa Türöffnungen, Treppen, Durchbrüche) erforderlich?
SchallschutzIst ausreichender Schallschutz, auch zu Nachbargrundstücken, gewährleistet?

Fällt das Ergebnis der Vorprüfung grundsätzlich positiv aus, raten wir dazu, mehrere Angebote qualifizierter Fachbetriebe einzuholen. Bei größeren Gebäuden und Heizungsanlagen empfiehlt es sich, eine:n Fachplaner:in einzubeziehen. Adressen finden Sie über die zuständige Handwerkskammer oder auch Hersteller.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.