Klage gegen S.E.S. Sonnen Energie Schmid GmbH, Verfahren I
Unzulässige Klausel in Werkvertrag
Klagerücknahme wegen Insolvenz des Anbieters
Die Verbraucherzentrale wendet sich gegen eine unzulässige Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zusammenhang mit Verträgen über den Vertrieb und die Montage von Photovoltaikanlagen von der Beklagten verwendet wird. Aufgrund der Insolvenz des Anbieters hat die Verbraucherzentrale die Klage zurückgenommen.