Klage gegen Primastrom

Verwendung unzulässiger Klausel in einem Mobilfunkvertrag bezüglich Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
5 U 56/24
Zuständiges Gericht
Kammergericht Berlin
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

primastrom GmbH
Großbeerenstraße 2-10
12107 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Es wurde beantragt, dass die Beklagte es unterlässt in einer Bestätigung über die Einrichtung eines entgeltpflichtigen Mobilfunktarifs eine vom Verbraucher zu unterzeichnende Standardklausel zu verwenden, wonach sich der Mobilfunkvertrag im Anschluss an die vertragliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten um weitere 24 Monate zu den bisherigen Konditionen verlängern soll. Weiter wurde beantragt, dass die Beklagte es unterlässt, einem Verbraucher, der bei der Unterzeichnung der Formularvertragsklausel deren Unwirksamkeit eingewandt hat, entgegenzuhalten, der Verbraucher habe die Beklagte mit dem Auftragsformular beauftragt, so dass sich die dort genannte Laufzeitverlängerung an die aktuelle Laufzeit anschließe. Das Landgericht Berlin II hat den Anbieter unter dem Aktenzeichen 101 O 54/23  antragsgemäß verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Anbieter Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.