Klage gegen Lifta GmbH

Anforderung einer intransparenten Vergütung aufgrund der Kündigung eines Vertrages über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
81 O 55/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Lifta GmbH
Horbeller Straße 33
50858 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einem Verbraucher, der einen Vertrag über die Lieferung in Montage eines Treppenlifts gekündigt hat, die Auflösung des Vertrags gegen Zahlung einer anteiligen Vergütung anbietet, ohne die Parameter offenzulegen, anhand derer die Beklagte ihren Vergütungsanspruch infolge der Kündigung berechnet.