Betreiben von Forderungen eines Dritten ohne Forderungsgrund und ohne gesetzeskonforme Erläuterung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen zugunsten eines Dritten auf einen Forderungsgrund abstellt, der nicht existiert.
Außerdem beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht in gesetzeskonformer Weise erläutert.