Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Stand:
Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.
Off

Das Gericht hat in seiner Entscheidung (nicht rechtskräftig) ausgeführt, dass die Klausel, die von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen einer Kontrolle nicht standhält. Nach Auslegung der beanstandeten Klausel soll mit dem Jahresentgelt in Höhe von jährlich 18 Euro der bei der Bausparkasse anfallende Aufwand auch für die mit der bauspartechnischen Veraltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse umschriebene Verwaltungstätigkeit abgegolten werden. Das sind jedoch alles Verwaltungstätigkeiten der Bausparkasse, zu denen diese von Gesetzes wegen verpflichtet ist. Es handelt sich hier gerade um keine zusätzliche Sonderleistung, die von Bausparer:innen zu bezahlen ist.

Wir haben die Bausparkasse abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden ist haben wir Klage beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Dieses hat nun mit seinem Urteil in erster Instanz unserer Klage umfänglich stattgegeben.

Nach dem Urteil darf die Bausparkasse sich zum Nachteil der Verbraucher nicht mehr auf die beanstandete Klausel berufen.

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Heilbronn vom 25. April 2024, Az.  Rt 6 O 179/23, nicht rechtskräftig

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.