Teure Ersatzversorgung bei Gas und Strom? Das können Sie tun

Stand:
Versorgungsunternehmen können seit Sommer 2022 in Ausnahmefällen höhere Tarife bei der Ersatzversorgung ansetzen. Das kann für Sie teuer werden. Was Sie tun können und was Sie sonst noch wissen sollten.
Gasflamme und Heizplatte eines Herds

Das Wichtigste in Kürze:

  • Generell gelangen Sie nur in Ausnahmefällen in die Ersatzversorgung – beispielsweise bei Insolvenz Ihres Anbieters.
  • Die Preise in der Ersatzversorgung sind in der Regel gleich mit denen der Grundversorgung. Seit Sommer 2022 dürfen die Versorger aber in Ausnahmefällen auch mehr berechnen.
  • Sollten Sie in der Ersatzversorgung landen, können Sie diese immer beenden, indem Sie einen Energievertrag mit einem anderen Versorger abschließen.
  • Die Ersatzversorgung endet regulär nach drei Monaten.
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Trotz steigender Preise für Verbraucher:innen geraten auch immer mehr Energieversorger aufgrund der andauernden Energiekrise in finanzielle Schieflage. Das liegt beispielsweise daran, dass Verträge mit Bestandskund:innen langfristig zu Preisen abgeschlossen wurden, die die Kosten für die Beschaffung von Gas oder Strom derzeit nicht mehr decken.

Kommt es zur Kündigung der Verträge, die es einem Energieversorger ermöglichen, Energie an Privatpersonen zu verkaufen, dann landen die Kund:innen in der Ersatzversorgung beim Grundversorger – und das kann seit Sommer 2022 teuer werden. Denn in der Ersatzversorgung dürfen seitdem höhere Preise als in der Grundversorgung berechnet werden.

 

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung tritt dann ein, wenn Sie über keinen anderen Energieversorger Strom oder Gas beziehen. Haben Sie also Ihren Vertrag gekündigt und keinen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger abgeschlossen, werden Sie automatisch über Ihren Grundversorger mit Energie beliefert. Der Grundversorger berechnet dann den öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreis.

Sie sind sowohl im Falle der bloßen Entnahme als auch im Falle der Kündigung Ihres bisherigen Versorgungsvertrages verpflichtet, dem Grundversorger mitzuteilen, dass Sie Strom oder Gas aus dem Netz entnehmen.

Geben Sie dafür auch das Datum an, ab dem Sie Energie aus der Grundversorgung beziehen werden.

Sie können dazu auch unseren interaktiven Musterbrief kostenfrei nutzen.

 

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung soll sicherstellen, dass alle Verbraucher:innen mit Energie versorgt werden – auch in Fällen, in denen nicht klar ist, welcher Versorger zuständig ist. Geht beispielsweise ein Versorger pleite, stehen Sie dadurch nicht ohne Energieversorgung da.

An sich ist die Ersatzversorgung für Sie auch nicht nachteilhaft, denn vom Grundsatz her ist der Preis für Energie in der Ersatzversorgung genau der gleiche wie der in der Grundversorgung. Nur in Ausnahmefällen darf der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise verlangen als in der Grundversorgung.

Die Ersatzversorgung wird immer vom Grundversorger in Ihrer Region übernommen. Das ist der Energielieferant, der die meisten Haushaltsanschlüsse im Netzgebiet versorgt. Dieser Grundversorger hat die grundsätzliche Pflicht, allen Haushalten Energie zur Verfügung zu stellen.

Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung, können Sie unseren interaktiven Musterbrief kostenfrei für einen Widerspruch nutzen.

 

Übersicht: Wann greift die Grundversorgung und wann die Ersatzversorgung?

In diesen Fällen versorgt Sie der Grundversorger in der Grundversorgung

  • Sie kündigen Ihren Sondervertrag – also einen Energievertrag mit einem anderen Anbieter als dem Grundversorger – ohne einen neuen Vertrag abzuschließen (beispielsweise zum Ende der Vertragslaufzeit).
  • Sie nehmen eine außerordentliche Kündigung vor – beispielsweise bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts nach einer Preis-/Vertragsänderung – und schließen keinen neuen Vertrag ab.
  • Sie entnehmen Energie aus dem Netz ohne zuvor einen Vertrag abgeschlossen zu haben – beispielsweise nach Umzug oder nach erstmaligem Bezug.
  • Kündigt Ihr Anbieter unberechtigt, führt dies in der Regel dennoch zu einem geordneten Ab- und Anmeldeprozess durch den Netzbetreiber im Hintergrund, so dass Sie dem Grundversorger in der Grundversorgung zugeordnet werden.
  • Ihr Energieanbieter kündigt Ihnen ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit.

In diesen Fällen versorgt Sie der Grundversorger in der Ersatzversorgung

  • Sie entnehmen Energie aus dem Netz, bringen aber zum Ausdruck, dass Sie keinen Vertrag mit dem Grundversorger schließen möchten. Sie schließen auch mit keinem anderen Anbieter einen Liefervertrag ab.
  • Ein Anbieterwechsel scheitert.
  • Ausfall des bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages – beispielsweise bei Insolvenz des Anbieters.

 

Wann dürfen in der Ersatzversorgung höhere Preise berechnet werden?

Nur in Ausnahmefällen darf der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise verlangen als in der Grundversorgung. Der Grundversorger muss Ihnen dann aber die erhöhten Beschaffungskosten für die Energie ausweisen. Das heißt: Er muss genau darstellen, wie es zu dem erhöhten Preis in der Ersatzversorgung kommt. Für das Ausweisen von Kosten genügt nicht die bloße Behauptung, dass die Energie teurer eingekauft werden musste.

Diese Möglichkeit ist neu. Der Gesetzgeber will den Grundversorgern hier die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren, dass sie gegebenenfalls für eine große Anzahl an neuen grundversorgten Kund:innen Energie vorhalten und daher auch einkaufen müssen (beispielsweise bei Insolvenz eines großen Anbieters).

 

Wie kann der Vertrag der Ersatzversorgung beendet werden?

Generell sollte es für Sie möglich sein, die Ersatzversorgung ohne Kündigungsfrist zu beenden. Befinden Sie sich allerdings in einer Ersatzversorgung, in der Ihnen der Grundversorger den Preis zulässiger Weise erhöht hat, gibt es Einschränkungen:

Regelfall: Beendigung der Ersatzversorgung, wenn der Preis gleich dem Grundversorgungspreis ist

Die Ersatzversorgung endet grundsätzlich nach 3 Monaten. Nach dieser Zeit wechseln Sie in die Grundversorgung des Versorgers. Sie können aus der Ersatzversorgung aber auch jederzeit durch Erklärung Ihres ausdrücklichen Willens in die Grundversorgung wechseln. Das heißt: Sie müssen Ihren Grundversorger kontaktieren und ihm dies mitteilen. Dies sollten Sie am besten schriftlich tun. Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung, können Sie unseren interaktiven Musterbrief kostenfrei für einen Widerspruch nutzen.

Außerdem können Sie die Ersatzversorgung grundsätzlich auch durch Abschluss eines Sondervertrages mit dem Grundversorger oder einem anderen Versorger beenden. Vergleichen Sie dafür genau die Preise der verschiedenen Anbieter.

 

Sonderfall: Beendigung der Ersatzversorgung, wenn der Preis höher ist als der Grundversorgungspreis

Bei Kündigung des "Netznutzungsvertrages" und des "Bilanzkreisvertrages" ist es dem bisherigen Energielieferanten kurzfristig unmöglich in einem bestimmten Netzgebiet weiterhin Energie zu liefern. Das kann zum Beispiel der Fall bei einer Insolvenz des Energieversorgers sein. Alle Kund:innen dieses Versorgers fallen daher in die Ersatzversorgung des Grundversorgers.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Grundversorger dann, wie oben erwähnt, für höchstens drei Monate höhere Preise für die Ersatzversorgung verlangen als in seiner Grundversorgung. Anders als im Regelfall, bei dem keine höheren Kosten anfallen, können Sie in diesem Fall drei Monate lang nicht einfach in die Grundversorgung wechseln. Nach Ablauf der drei Monate geht die Ersatzversorgung aber auch in diesem Fall regulär in die Grundversorgung über. Dementsprechend muss sich der Preis wieder auf das Niveau der Grundversorgung senken.

Auch in diesem Fall besteht aber die Möglichkeit die Ersatzversorgung zu beenden, indem Sie einen Sondervertrag mit dem Grundversorger oder einem anderen Versorger abschließen. Vergleichen Sie dafür genau die Preise der verschiedenen Anbieter.

 

Checkliste: Das können Sie tun, wenn Sie in die Ersatzversorgung geraten

  1. Klären Sie, warum Sie in die Ersatzversorgung geraten sind. Ihr vorheriger Anbieter sollte Sie darüber informiert haben.
  2. Vergleichen Sie die Preise der Ersatzversorgung mit denen anderer Verträge beim Grundversorger und bei anderen Energieanbietern.
  3. Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung, können Sie unseren interaktiven Musterbrief kostenfrei für einen Widerspruch nutzen.
  4. Lassen Sie gegebenenfalls durch eine Verbraucherzentrale klären, ob ein Fall der berechtigten teureren Ersatzversorgung vorliegt.
  5. Sollten Sie in der Ersatzversorgung sein, die teurer ist als die Grundversorgung, haben Sie dennoch die Möglichkeit einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen.
  6. Sollte Ihr Energieversorger insolvent sein, lesen Sie unsere Informationen zur Insolvenz von Energieversorgern.
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Energiekrise - Informationen und Beratungsangebote

Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das können Sie tun, um die Kosten diesen Winter besser zu bewältigen. Alle aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise finden Sie hier.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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