Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Halter:innen von Kraftfahrzeugen

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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, aber nicht jede gleich gut. Da Schäden bei Autounfällen nicht selten in die Millionenhöhe gehen, sollten Sie auf eine hohe Deckungssumme achten - möglichst 100 Millionen Euro.
Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und Autounfall

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.
  • Mit der Kaskoversicherung können Sie Ihr Fahrzeug umfassender versichern. Das ist freiwillig und lohnt oft nur bei teuren (Neu)-Fahrzeugen.
  • Eine Kfz-Unfallversicherung ist fast immer überflüssig.
  • Ein Autoschutzbrief kann bei Auslandsreisen wichtig sein.
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Ganz gleich ob Auto, Motorrad, Wohnmobil, Motorroller, Mofa, Quad, S-Pedelec, E-Scooter…: Alle Halter:innen eines Kraftfahrzeugs (Kfz) müssen eine Haftpflichtversicherung haben.

Daneben gibt es aber noch einige weitere Versicherungsprodukte. Wir stellen die Wichtigsten hier vor und erklären, wann Sie sie brauchen und wie Sie den richtigen Vertrag finden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Als Halter:in eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst bei einem Leasingfahrzeug sind Sie die Halter:innen und müssen sich um die Versicherung kümmern. Als Halter:in sind Sie auch dafür verantwortlich, dass die Haftpflichtversicherung für jeden gilt, der mit dem Fahrzeug fährt.

Die Versicherung soll sicherstellen, dass das Opfer auch dann entschädigt wird, wenn der Verursachende eines Unfalls nicht zahlen kann bzw. durch die Ansprüche des Opfers wirtschaftlich ruiniert würde.

Darum sollten Sie auch niemals ohne Versicherungsschutz fahren: Bei schweren Verletzungen gehen die Ansprüche leicht in hohe Millionenbeträge, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssen.

Die Versicherer bieten gegen geringfügige Beitragszuschläge auch höhere Deckungssummen als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau an. Wir empfehlen, einen Vertrag mit einer sehr hohen Deckung abzuschließen, möglichst 100 Millionen Euro. Das mag viel klingen, solche Summen kommen bei Unfällen mit vielen Beteiligten aber vor.

Kommt es zu einem Unfall, prüft die Haftpflichtversicherung, ob Ansprüche von Unfallopfern berechtigt sind. Sie übernimmt dann zwei Aufgaben:

  1. Hält der Haftpflichtversicherer die Ansprüche für unberechtigt, wehrt er sie auf eigene Kosten ab, notfalls auch vor Gericht. Die Haftpflichtversicherung bietet daher einen sogenannten "passiven" Rechtsschutz.
  2. Hält die Versicherung die Ansprüche für gerechtfertigt, zahlt sie den Schaden – und zwar bis zu den im Versicherungsschein vereinbarten Summen.

Ein solcher Schadenersatz, den die Versicherung an Unfallopfer zu zahlen hat, kann unter anderem sein:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • bei Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente
  • Sachschäden (etwa Reparaturkosten, Ersatz für Wertminderung des Fahrzeugs oder dessen Wiederbeschaffungswert)
  • Brauchen Geschädigte während der Reparaturzeit oder der Lieferzeit für ein Ersatzfahrzeug einen Mietwagen, wird auch der Mietwagen bezahlt. Statt eines Mietwagens können Geschädigte auch Nutzungsausfall geltend machen.

Der Versicherer kann die Zahlung selbst bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers nicht verweigern. Allerdings kann der Versicherer bei den folgenden Verstößen vom Fahrenden bis zu 5000 Euro fordern:

  • Falls Sie das Fahrzeug zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck benutzt haben (Privatfahrzeug als Taxi gewerblich genutzt).
  • Falls Sie ohne Führerschein gefahren sind.
  • Falls Sie das Fahrzeug nicht benutzen durften (z. B. bei einem Diebstahl).
  • Sie fahren im alkoholisierten oder berauschten Zustand.
  • Sie nehmen an illegalen Rennen teil.
  • Sie entfernen sich unerlaubt vom Unfallort (auch Fahrerflucht / Unfallflucht genannt).

Überhaupt keinen Versicherungsschutz haben Sie beispielsweise bei absichtlich (juristisch: vorsätzlich) und widerrechtlich herbeigeführten Schäden.

Weitere Versicherungsprodukte, Fristen und Pflichten

Die Kaskoversicherung

Mit einer Kaskoversicherung können Sie das Fahrzeug samt Zubehör gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichern.

Das Zubehör (Navigationsgerät, Alufelgen usw.) ist im Rahmen der jeweiligen Teileliste mitversichert. Haben Sie also besonders teures Zubehör, lohnt ein Blick in diese Liste Ihrer Versicherung, ob es mit in den Schutz eingeschlossen ist.

Erstattet werden in der Kaskoversicherung die Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Oft zahlen z.B. Schrotthändler noch ein wenig für das Unfallfahrzeug. Dieser Restwert wird von einem Gutachter ermittelt. Für einen Verkauf des Unfallfahrzeugs sind Sie selbst zuständig, müssen sich dann also darum kümmern, dass Ihnen jemand etwa diese Summe auch tatsächlich zahlt.

Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugten Gebrauch), Sturm (von mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.

  • Eingeschlossen sind Schäden durch die genannten Naturgewalten, wenn dadurch Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
  • Versichert sind der Zusammenstoß mit Haarwild (zum Beispiel Reh, Wildschwein) oder – je nach Tarif – auch mit anderen Tieren,
  • Bruchschäden an der Verglasung,
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • und bei vielen Versicherungsgesellschaften auch Kabelschäden durch Marderbisse.
  • Nicht versichert sind Schäden an den Reifen.

Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen anderer, durch die Sie zu Schaden kommen. Außerdem springt Sie ein, wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben und Ihr Fahrzeug dadurch beschädigt worden ist.

Den Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlen wir für teure Neuwagen und für Fahrzeuge, die über Kredit finanziert oder geleast sind. Für ältere Fahrzeuge kann sich eine Teilkaskoversicherung lohnen – zumindest dann, wenn Sie sich bei einem Totalschaden kein neues Fahrzeug leisten könnten.

Die Insassenunfallversicherung

Versichert sind alle Unfälle rund ums Fahrzeug (Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) entstehen. Versichert sind die Insassen, wenn sie verletzt oder getötet werden.

Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist überflüssig. Haben Sie als Fahrer:in den Unfall verschuldet, kommt schon Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für berechtigte Schadensersatzansprüche der Beifahrenden auf. Das gilt auch für Familienangehörige.

Nur Sie als Fahrer:in haben gegenüber Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Verletzen Sie sich bei dem Unfall, werden die medizinisch notwendigen Kosten von Ihrem Krankenversicherer übernommen.

Gegen mögliche dauerhafte Folgen eines Unfalls schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Nutzen. Die sollte jeder in Betracht ziehen, der von seinem Arbeitseinkommen lebt.

Der Autoschutzbrief

Mit dem Autoschutzbrief bieten die Versicherer Unterstützung bei Panne, Unfall, Diebstahl, Krankheit, Verletzung oder Tod. Der Versicherer organisiert und bezahlt

  • die Kosten für die Pannenhilfe,
  • sorgt bei Unfällen für die Bergung und Sicherstellung des Fahrzeugs,
  • für den Ersatzteilversand,
  • Fahrzeugrücktransport,
  • Autoverzollung
  • oder Autoverschrottung.
  • Übernommen werden auch die Kosten eines Mietwagens,
  • die Übernachtungen nach Panne oder Unfall
  • sowie der Krankenrücktransport.
  • Außerdem werden Fahrkosten für die Weiterfahrt oder Rückfahrt erstattet und die Kosten für die Rückholung von Kindern übernommen. Bewahren Sie in solchen Fällen Rechnungen auf, um die Kosten dem Versicherer später belegen zu können.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.

Der Autoschutzbrief kann wichtig sein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug oft und für längere Zeit ins Ausland fahren. Bevor Sie einen separaten Schutzbrief abschließen, sollten Sie aber prüfen, ob Sie nicht schon einen Schutzbrief oder eine gleich gute Absicherung haben:

  • Schutzbriefe werden von den Autoversicherern oft in Verbindung mit der Kfz-Versicherung angeboten.
  • Der Versicherungsschutz kann auch bereits über die sogenannte Mobilitätsgarantie, die viele Kfz-Versicherer anbieten, eingeschlossen sein.
  • Sind Sie Mitglied in einem Autoclub, fragen Sie dort nach, ob Sie bereits im Ausland abgesichert sind.
In welchen Ländern die Versicherung gilt

Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung gelten innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in weiteren Gebieten, die zur europäischen Union gehören (z.B. einige Inseln).

Nur wenn Sie eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) haben, erstreckt sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Versicherungsschutz auf die in der internationalen Versicherungskarte genannten nichteuropäischen Länder.

Fristen und Pflichten bei einem Unfall
  • Einen Unfall müssen Sie dem Versicherer unverzüglich melden, spätestens binnen einer Woche.
  • Bei einem Unfall sollten Sie die Polizei rufen.
  • Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie den Anspruch des Geschädigten nicht anerkennen oder Schadenersatz leisten, ohne dass eine schriftliche Zustimmung des Versicherers vorliegt.
  • Bei einem Unfall mit Personenschaden müssen Unfallopfer unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen.
  • Bei Kaskoschäden sollten Sie vor einer Reparatur bei Ihrer Versicherung nachfragen. In einigen Tarifen kann die z.B. die Werkstatt bestimmen.
  • Wenn Sie den Unfall verursacht haben, müssen Sie am Unfallort bleiben. Ein Zettel an der Windschutzscheibe mit Namen und Telefonnummer reicht nicht. Das gilt als Unfallflucht. Haben Sie zum Beispiel ein stehendes Fahrzeug beschädigt und kommt kein Besitzender, dann rufen Sie auf jeden Fall die Polizei.
  • Bei einem Wildschaden müssen Sie die zuständige Försterei benachrichtigen. Das übernimmt oft die Polizei.
Falls Sie einen Vertrag kündigen möchten

Jede der genannten Kfz-Versicherungen können Sie natürlich auch wieder kündigen. Beachten Sie dabei:

  • Die Kündigung muss innerhalb der Kündigungsfrist beim Versicherer ankommen.
  • Sie muss schriftlich erfolgen. Kostengünstig und sicher: per Fax mit Sendebericht. Sicher, aufwändig und teuer: Per Einschreiben mit Rückschein.
  • Die Kündigungsfristen waren früher einheitlich geregelt. Stichtag für die Kündigung war der 30.11. eines jeden Jahres. Viele Versicherer haben dies geändert. Schauen Sie daher unbedingt in Ihrer Police nach.

Neben der Kündigung zum Ablaufdatum können Sie Versicherungen auch aus den folgenden, besonderen Anlässen kündigen:

  • Kündigung im Schadenfall
  • Kündigung bei Verkauf / Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
  • Kündigung, wenn der Versicherungsbeitrag steigt
  • Kündigung bei Veränderung des Schadenfreiheitsrabatt-Systems, der Tarifstruktur und Bedingungsänderungen
  • Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs

Beachten Sie aber bei einer Kündigung: Falls das Fahrzeug noch genutzt wird, brauchen Sie eine neue Versicherung, sobald die alte gekündigt ist. Es dürfen keine Unterbrechungen beim Versicherungsschutz entstehen!

Versicherungsbeiträge: Wo Sie sparen können

Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von verschiedenen Tarifmerkmalen ab. Die wichtigsten sind:

  • Höhe der Deckungssumme – wie viel die Versicherung also bei einem Schaden maximal zahlt.
  • Regionalklassen – wo Sie wohnen, kann einen Einfluss auf den Beitrag haben (in Städten sind Kfz-Versicherungen z.B. oft teurer als in ländlichen Regionen).
  • Typklassen – welches Fahrzeug Sie also fahren.
  • Ihre Berufsgruppe (besondere Tarife gibt es zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst, Landwirte und Landwirtinnen).
  • Schadensfreiheitsklassen – wie viele Jahre Ihr letzter, über die Versicherung abgewickelter Unfall zurückliegt.
     

Weitere Merkmale können ebenfalls einen Einfluss auf Ihren Beitrag haben:

  • die Stärke des Motors
  • wie viele Kilometer Sie pro Jahr etwa fahren
  • Alter des Fahrzeugs
  • wer es fährt und wie alt diese Personen sind
  • private oder berufliche Nutzung
  • ob das Fahrzeug in einer Garage abgestellt wird
  • in der Kaskoversicherung kommt außerdem eine Selbstbeteiligung in Betracht

Damit die Kosten für eine Kfz-Versicherung nicht zu hoch werden, können Sie einige Tipps beachten:

  1. Fahranfänger:innen zahlen meist deutlich weniger, wenn das Fahrzeug als Zweitfahrzeug der Eltern zugelassen wird.
  2. Nach einem Versicherungsfall sollten Sie prüfen, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen. Zahlen Sie nämlich selbst und lassen Sie die Versicherung nicht dafür einspringen, erhalten Sie den Schadenfreiheitsrabatt. Wenn Sie wissen, wie viel der Schaden kosten wird, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wie sich ein Versicherungsfall auf Ihre Zahlungen der folgenden Jahre auswirken würde. Danach können Sie entscheiden, was für Sie günstiger ist.
  3. Sie können prüfen, ob sich der Schadenfreiheitsrabatt auf einen anderen Fahrer der Familie übertragen lässt. Dadurch kann ein Kind z.B. das Fahrzeug, das bisher auf seine Eltern angemeldet war, nun selbst versichern. Voraussetzung ist, dass der Wagen auch tatsächlich überwiegend vom Kind gefahren worden ist. Außerdem: Die Eltern verzichten dann auf ihren Schadenfreiheitsrabatt.
  4. Wenn Sie im Schadenfall eine vom Versicherer empfohlene Werkstatt wählen, erhalten Sie in der Kaskoversicherung günstigere Beiträge.
  5. Der Kaskobeitrag lässt sich auch durch eine Selbstbeteiligung im Schadenfall verringern.

Achtung: Bekommen Sie Rabatte für bestimmte Vereinbarungen, müssen Sie sich natürlich auch daran halten. Wer z.B. angibt, dass er nur wenige Kilometer pro Jahr fährt, dann aber diese Grenze deutlich überschreitet, muss mit Nachteilen rechnen.

Sie sollten regelmäßig die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung überprüfen, um Einsparpotenziale festzustellen. Das gilt insbesondere bei einer Beitragserhöhung, im Schadenfall, bei Neuzulassung oder bei Fahrzeugwechsel.

 

Schauen Sie nach, wann sich Ihre Versicherung automatisch verlängern würde, und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Preisvergleich, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Meist können Sie 1 Monat vor der Verlängerung des Vertrags nicht mehr kündigen.

Einen passenden Anbieter und Tarif wählen

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Kfz-Versicherungen sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten!

Orientierung bei Kfz-Versicherungen

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.