Neue Wohnung: wo Adresse und Rundfunkbeitrag gemeldet werden müssen

Stand:
Meldebehörde und Rundfunkbeitrag - worum man sich nach dem Einzug in eine neue Wohnung kümmern muss.
Meldebehörde und Rundfunkbeitrag - worum man sich nach dem Einzug in eine neue Wohnung kümmern muss.

Laura hat ihre erste eigene Wohnung bezogen. Jetzt muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt: ihre neue Adresse melden und sich um den Rundfunkbeitrag kümmern.

On

Schnell erledigt: die Ummeldung

Nach dem Umzug hat Laura zwei Wochen Zeit, um bei der Stadtverwaltung ihre neue Adresse anzugeben und somit ihren neuen Erst- oder Zweitwohnsitz festzulegen.

Benötigte Unterlagen nicht vergessen

Wenn Laura zum Einwohnermeldeamt geht, hat sie natürlich ihren Personalausweis dabei und dazu die so genannte Wohnungsgeberbestätigung. Diese bekommt sie vom Vermieter, der darin exakt angibt und bestätigt, wer an welchem Tag in seine Wohnung gezogen ist.

Ein Mietvertrag als Nachweis reicht bei der Behörde leider nicht aus. Die einseitige Vorlage für so eine Bestätigung lässt sich einfach herunterladen, zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde. Das könnte Laura ihrem Vermieter auch abnehmen, ebenso das Ausfüllen von Namen und Adresse. Er oder sie muss dann nur noch unterschreiben.

Der Behördengang

In vielen Städten kann man vorab online Termine (mit exakter Uhrzeit!) für die Ummeldung vereinbaren. So fällt vor Ort die Wartezeit weg. Alternativ kommt vielleicht auch die Ummeldung über ein Meldeamt direkt im eigenen Stadtteil in Betracht. Auch so könnte Laura Zeit sparen, indem sie nicht auf einen Termin im Hauptmeldeamt angewiesen ist. Sie kann auch direkt zur Meldebehörde gehen, eine Nummer ziehen und warten bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird. Währenddessen füllt sie schon Mal den Meldeschein aus. Den erhält sie beim Amt oder vorab als Download aus dem Internet.

In vielen Behörden gibt der Sachbearbeiter ihre Daten direkt ins System ein, so dass Laura nur noch das ausgedruckte Exemplar des Meldescheins unterschreiben muss. Jetzt bekommt sie noch eine Meldebestätigung sowie einen neuen Adressaufkleber auf der Rückseite ihres Personalausweises – fertig!

Zum Glück kostet die Ummeldung keinen Cent. Gebühren fallen nur an, wenn sie ihre neue Adresse auch im Fahrzeugschein vermerken lassen möchte. Gut, dass die 18-Jährige noch kein eigenes Auto besitzt.

Rundfunkbeitrag: voll zahlen oder nicht?

Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit kommt sie um den monatlichen Beitrag von umgerechnet 18,36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht herum. Die minimale Zahlweise sieht aber die quartalsmäßige Zahlung von 55,08 Euro vor, entweder zu Beginn oder zur Mitte eines Quartals. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag funktioniert bequem online.

Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III.

Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch diese Anträge gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie die Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, eine einfache Kopie ist ausreichend.

 Logo BMJV

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.