Buchtitel "Das Mieter-Handbuch": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“
Kompaktes Wissen von Abstandszahlung bis Zwangsräumung


Off

Die jährliche Betriebskostenabrechnung enthält für Mieter meist keine positiven Überraschungen, weil Nachzahlungen ins Haus stehen. Die Grundlagen hierfür sind jedoch häufig nur schwer nachzuvollziehen.
Hat der Vermieter alle Entlastungen rund um die Energiepreiskrise in der Heizkostenabrechnung korrekt berücksichtigt? Passt der Verteilerschlüssel und wurde fristgerecht abgerechnet? Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ – jetzt gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund in aktualisierter vierter Auflage herausgegeben – öffnet Türen, um Abrechnungen zu entschlüsseln und auf Mieterrechte zu pochen. Mit Wissenswertem zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln oder zu Mieterpflichten, die sich aus der Hausordnung ergeben, lotst das Buch zudem durch viele weitere Fallstricke im Mietverhältnis

Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann er erhöhen wie er will? Müssen Sanierungen geduldet werden? Wie hoch dürfen Abstandsforderungen des Vormieters sein? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten beispielhaft erläutert. Auch wird gezeigt, wie und wann etwa Betriebskostenabrechnungen oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten zum Heraustrennen und Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion, um den eigenen Wohnungsordner digital zu pflegen.

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet 18, - Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

 

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.