2013 ist das Patientenrechtgesetz in Kraft getreten. Darin hat der Gesetzgeber verankert, dass Patientinnen und Patienten unter anderem das Recht haben, über alle wesentlichen Umstände ihrer Erkrankung informiert und vor medizinischen Maßnahmen in verständlicher Weise aufgeklärt zu werden. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, muss der Arzt auf Nachfrage des Patienten darüber informieren.
Damit Patienten ihre Rechte gegenüber Ärzten und gegenüber Krankenkassen wahrnehmen können, sollten sie diese kennen.
Im Vortrag besprechen wir außerdem, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus angeboten werden.
Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters
Format: Online-Vortrag
Dauer: etwa eine Stunde. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.