Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achten

Stand:
Viele Verträge können Sie inzwischen auch ohne Unterschrift beenden. Sie müssen dabei aber einige Dinge beachten. Worauf Sie bei Kündigungen per E-Mail und Co. achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Auf einem Laptop wird eine E-Mail mit der Aufschrift "Kündigung" angezeigt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern, Fitnessstudios und vielen anderen Unternehmen können Sie unter anderem per E-Mail kündigen – auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen. Das gilt für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen worden sind.
  • Seit dem 1. Juli 2022 können Sie etliche Verträge zudem online über den sogenannten Kündigungsbutton beenden. Den finden Sie oft ganz unten auf den Internetseiten der Anbieter.
  • Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben.
  • Damit die Kündigung reibungslos läuft, sollten Sie auf einige Punkte achten.
On

Muss ich eine Kündigung immer unterschreiben?

Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge kündigen.

Diese Rechtslage gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden. Mehr als eine solche Kündigung in Textform ohne Unterschrift darf das Unternehmen von Ihnen nicht mehr verlangen. Auf entsprechende Klauseln darf es sich nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.

Wie nutze ich den Kündigungsbutton?

Seit dem 1. Juli 2022 können Sie viele Verträge auch online über den Kündigungsbutton beenden. Unternehmen müssen für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, auch die Möglichkeit anbieten, online zu kündigen, etwa für Abos oder Leasingverträge. Hierdurch soll ein Gleichklang zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeendigung hergestellt werden.

Davon erfasst sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen. Der Vertrag, den Sie kündigen möchten, kann, muss aber nicht, online geschlossen worden sein. Es reicht aus, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung den Vertragsabschluss auch online anbietet.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton sind:

  • Eine deutlich gestaltete Schaltfläche,
  • die eindeutige Bezeichnung der Schaltfläche mit "Verträge hier kündigen",
  • eine Bestätigungsseite, um notwendige Angaben zu machen,
  • eine eindeutig bezeichnete Bestätigungsschaltfläche mit "jetzt kündigen".

Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Sie müssen sich also nicht vorab auf der Webseite anmelden. Viele Anbieter haben ganz unten auf ihrer Internetseite einen entsprechenden Link – nicht im Kundencenter. Dort darf der Kündigungsbutton gar nicht platziert werden, denn er muss ohne Login zugänglich sein. Stattdessen gibt es dort oft so genannte Kündigungsvormerkungen. Damit lösen Sie keine wirksame Kündigung aus! Mehr darüber lesen Sie in diesem Artikel.

Zurück zum Kündigungsbutton: Geben Sie keinen Kündigungszeitpunkt an, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Es wird zudem vermutet, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht, sobald Sie die Bestätigungsschaltfläche angeklickt haben. Der Unternehmer muss den Eingang der Kündigung sofort bestätigen. In der Regel bekommen Sie eine automatische Eingangsbestätigung.

Der Kündigungsbutton macht es damit für Sie viel einfacher und sicherer, Verträge zu beenden.

Wichtige Verträge, die Sie weiterhin nicht per E-Mail kündigen können:

➜ notariell beurkundete Verträge, etwa, wenn Sie ein Grundstück kaufen oder bei einem Ehevertrag,
➜ Mietverträge
➜ Arbeitsverträge

Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind:

➜ Verträge, für deren Kündigung aus gesetzlicher Sicht ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist und
➜ Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen oder Verträge über Finanzdienstleistungen. Darunter fallen übrigens auch Verträge über Versicherungen.

Kündigen in Textform: Achten Sie auf diese drei Knackpunkte

Wollen oder müssen Sie einen Vertrag in Textform kündigen, denken Sie an diese drei Knackpunkte:

  1. Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. Das Unternehmen muss Sie eindeutig identifizieren können. Das ist auch in Ihrem Interesse: So können Fremde nicht einfach eine kurze E-Mail oder SMS dorthin schicken und um die Kündigung Ihres Vertrags bitten. Schreiben Sie also zum Beispiel von einer E-Mail-Adresse oder Mobilnummer aus, die beim Vertragspartner hinterlegt ist. Geben Sie weitere Informationen an, die er bereits hat, etwa Ihre Anschrift. Auch Kunden- und Vertragsnummern sind wichtige Informationen.
    Kann das Unternehmen ihre Kündigung nicht zuordnen, da sie beispielsweise keinen erkennbaren Absender enthält, laufen Sie eventuell Gefahr wichtige Fristen zu verpassen.
     
  2. Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen können, dass sie zugegangen ist. Ein gutes (aber teureres) Hilfsmittel dafür ist es bei Briefen, ein Einwurfeinschreiben zu verschicken. Für E-Mails können Sie bei mancher Software zwar eine Empfangs- oder Lesebestätigung anfordern. Ob Ihr Gegenüber sie allerdings abschickt oder eine solche Bestätigung vor Gericht überhaupt hilft, ist unklar. Können Sie den Kündigungsbutton nutzen, ist das Unternehmen verpflichtet, Ihnen die Kündigung sofort zu bestätigen.
     
  3. Speichern Sie die Nachricht auf jeden Fall in Ihrem Postausgang oder drucken Sie sie aus (inklusive der Zieladresse und des Zeitpunkts, zu dem Sie sie verschickt haben). Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen (zum Beispiel mit der Formulierung: "Bitte bestätigen Sie mir binnen 14 Tagen den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin."). Achten Sie darauf, dass der digitale Kanal möglichst sicher ist. Einige E-Mail-Provider wie zum Beispiel GMail von Google räumen sich in ihren Datenschutzbestimmungen das Recht ein, die Inhalte von Nachrichten zu analysieren. E-Mails werden bei vielen Providern außerdem ohne Verschlüsselung und damit im Klartext verschickt. Solche Nachrichten werden häufig mit einer Postkarte verglichen: Wer sie in die Hände bekommt, kann den Inhalt problemlos mitlesen.

Auf was Sie bei der Verschlüsselung von E-Mails achten können, beschreibt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Schreiben Sie über soziale Netzwerke oder Messenger-Apps, kann es ebenfalls sein, dass Ihre Daten nicht gut geschützt sind.

Bei wichtigen Kündigungen wählen Sie das Einschreiben

Geht es um besonders sensible Verträge, wichtige Fristen oder hohe Summen, sollten Sie weiterhin das Einwurfeinschreiben nutzen. Das kostet zwar einige Euro, ist aber ein bewährtes Mittel, sicher zu kündigen. Wer ein Faxgerät besitzt, kann auch per Fax mit sogenanntem qualifiziertem Sendebericht kündigen.

Wie es mit der Kündigung per E-Mail in der Praxis geht und welche Probleme diese digitalen Kündigungsmöglichkeiten mit sich bringen, wird sich im Zweifel erst noch vor Gerichten herausstellen müssen.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle online angebotenen Dienstleistungen und Verträge mit dem Kündigungsbutton abzubestellen sein. Wie es mit der Umsetzung des Gesetzes aussieht und welche alternativen Wege zur Kündigung existieren, das erfahren Sie in dieser Podcastfolge.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMJV
Ein Kündigungsbutton wird geklickt

Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen

Seit Juli 2022 müssen Unternehmen eine Kündigung auch online ermöglichen. In vielen Fällen wird das aber noch nicht umgesetzt. Lesen Sie hier mehr zu Kündigungsbuttons und wie sie eigentlich umgesetzt werden sollten.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.