Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Stand:
Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einigen Babboe-Lastenfahrrädern könnten aufgrund von Herstellungsfehlern Sicherheitsrisiken bestehen.
  • Seit dem 17. Februar 2024 ist der Verkauf aller Lastenräder der niederländischen Marke vorsorglich gestoppt worden.
  • Seit Mitte April werden weitere Modelle in Deutschland und in den Niederlanden zurückgerufen.
  • Das können Sie tun, wenn Sie eines der betroffenen Lastenräder besitzen.
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Warum wurde der Verkauf von Babboe-Lastenfahrrädern gestoppt?

Babboe hat am 17. Februar 2024 für Deutschland entschieden, den Verkauf aller Lastenräder vorsorglich zu stoppen. Darüber hinaus hat der Hersteller bestimmte, bereits verkaufte Exemplare auch in Deutschland zurückgerufen. Zudem hat die zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 29. Februar 2024 die meisten Lastenfahrräder von Babboe als "gefährliche Produkte in Deutschland" eingestuft.

Laut Babboe war es zwischen 2010 und 2012 zu Herstellungsfehlern und zwischen 2017 und 2018 in einigen Fällen zu Schweißfehlern gekommen.

Folgende Fahrräder sind nach Kenntnisstand der Verbraucherzentralen betroffen

  • CITY (E)
  • MINI (E)
  • City Mountain (Produktion vor 2020)
  • Pro Trike/Transporter, Slim Mountain

Quelle: Babboe

Wenn Sie Ihr Fahrrad weiter benutzen möchten, sollten Sie den Rahmen unbedingt auf Stabilität untersuchen lassen. Der Hersteller räumt allerdings ein, dass die Abwicklung eines eventuellen Austausches viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Hat das Fahrrad einen Mangel und ist nicht älter als 2 Jahre, können Sie sich im Rahmen der Gewährleistung an den Händler wenden und Ersatzlieferung oder Reparatur verlangen. Ist auch das nicht möglich, können Sie Ihr Geld zurückfordern. In dem Fall könnte es allerdings sein, dass Sie eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen – für die Zeit, in der Sie das Fahrrad problemlos nutzen konnten.

Sich auf die 5-jährige Rahmengarantie zu berufen, dürfte nach Einschätzung der Verbraucherzentralen hingegen schwierig sein: Solange kein Rahmenbruch vorliegt, kann der entsprechende Garantiefall auch nicht eintreten.

Das Austausch-und Rückrufprogramm von Babboe

Babboe hat betroffenen Kund:innen gegenüber angekündigt, dass die Sicherheit der oben genannten Modelle nicht garantiert werden könne. Besitzer:innen dieser Lastenfahrräder sollen einen Ersatz oder eine andere geeignete Alternative erhalten. Laut Babboe sollen die Eigentümer Ersatz erhalten, der den geforderten Qualitätsstandards entspricht und auch von der niederländischen Behörde NVWA zugelassen ist.

Besitzer:innen aller Babboe-Lastenradmodelle können ihr Lastenrad registrieren und ihre Daten unter www.kontrollieredeinenrahmen.de mit der Rahmennummer hinterlassen, um zu erfahren, ob die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Laut Babboe können Kund:innen ab dem 24. April bei einem Babboe-Händler eine kostenlose Inspektion ihres Rads durchführen, auch wenn es sich um ein anderes Modell als die oben genannten handelt.

Kürzlich teilte Babboe mit, dass der Rückruf der Lastenfahrräder erneut ausgeweitet wurde. Strafrechtlich gesehen hat die niederländische Behörde für Verbrauchersicherheit (NVWA) gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen eingeleitet, denn: Probleme mit Sicherheitsrisiken soll es bei Babboe schon länger geben.

Kunden, deren Lastenrad fünf Jahre alt ist oder jünger und unter die Rückrufaktion fällt, erhalten ein neues (Lasten-)Fahrrad. Besitzer von Lastenrädern, die älter als fünf Jahre sind und unter die Rückrufaktion fallen, erhalten einen Rabatt, der beim Ankauf eines neuen Lastenrads verrechnet wird. Kunden müssen trotz dieser freiwilligen Kulanzregelung einen langen Atem haben, da der Hersteller selbst einräumt, dass die Abwicklung viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Fehlende Angaben zur zeitlichen Perspektive gehen zu Lasten der Kunden, ein Rechtsanspruch kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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