Aligner: Gewerbliche Zahnschienen-Anbieter im Marktcheck

Stand:
Umgehung gesetzlicher Regeln, teilweise irreführende Werbung und Schwachstellen in der Aufklärung: Im Konfliktfall drohen deutliche Nachteile bei gewerblichen Anbietern von transparenten Zahnschienen.
Eine junge Frau hält eine Zahnschiene in der Hand und fasst sich an den Kopf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Webseiten und Geschäftsbedingungen von vier GmbHs wurden im Jahr 2021 geprüft.
  • Eine Aufklärung über Risiken und Alternativen findet auf keiner der untersuchten Webseiten statt.
  • Alle überprüften Unternehmen versuchen, das Widerrufsrecht auszuschließen.
  • Das Geschäftsmodell kann problematisch werden, wenn die Behandlung nicht verläuft wie gehofft.
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Ein "perfektes Lächeln" – preiswert, zeitsparend und unkompliziert. Das versprechen gewerbliche Zahnschienen-Anbieter, die im Internet offensiv für eine Zahnbegradigung mittels transparenter Kunststoffschienen, sogenannter Aligner, werben. Im Gegensatz zu niedergelassenen Kieferorthopäd:innen arbeiten diese Anbieter mit sehr reduziertem persönlichem Kontakt. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben von Februar bis April 2021 die Webseiten von vier gewerblichen Aligner-Firmen ausgewertet, um für die oft junge Kundschaft eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Die untersuchten Anbieter DrSmile, PlusDental/Sunshine Smile, SmileDirectClub und Ilovemysmile haben Niederlassungen in Deutschland, sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und gehören zu den größten Anbietern auf dem Markt mit nationaler oder sogar internationaler Reichweite.

Update:
Die im Marktcheck aufgedeckten Probleme in der offensiven Werbung mehrerer Aligner-Anbieter haben nun auch juristische Konsequenzen: Auf die Abmahnungen und Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Berlin den Anbietern PlusDental und DrSmile mit Urteilen vom 25. Januar 2022(rechtskräftig) und 25. April 2022 (noch nicht rechtskräftig) eine Reihe von irreführenden Werbeversprechen untersagt.

Dies betrifft beispielsweise das Werbeversprechen "Dein perfektes Lächeln" von DrSmile, da es sich hierbei auch nach Ansicht des Gerichts um ein nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässiges Erfolgsversprechen handelt. Außerdem hat der abgemahnte Anbieter SmileDirectClub  seinen Betrieb in Deutschland mittlerweile eingestellt. Weitere Informationen zu unseren gerichtlichen Erfolgen gegen die Aligner-Anbieter finden Sie im verlinkten Artikel.

Keine Risiko-Aufklärung und teils irreführende Werbung

Das Ergebnis: Das Geschäftsmodell kann für Sie problematisch werden, wenn die Behandlung nicht verläuft wie gehofft. Denn die Webseiten locken mit günstig erscheinenden Monatsraten, die aber insgesamt meist teurer sind als die Einmalzahlung. Beispiel Untersuchungszeitraum DrSmile: Bei leichter Zahnkrümmung steigen die Kosten für eine Behandlung, die einmalig 1790 Euro kosten würde, bei monatlicher Zahlung auf 2.376 Euro.

Eine Aufklärung über Risiken und Alternativen findet zudem auf keiner der untersuchten Webseiten statt.

Welches Personal die Behandlung überwacht und wie sie dokumentiert wird, ist ebenfalls unklar.

Die Unternehmen werben darüber hinaus teilweise irreführend mit Schein-Gütesiegeln. So erweckten TÜV-Siegel bei 2 Anbietern den Eindruck, die Behandlung sei TÜV-geprüft. Dabei bezieht sich das Siegel nur auf die Zertifizierung der Webseite.

Rein positive Vorher-Nachher-Bilder sollen zum Abschluss verführen, und die Firmen unterliegen als GmbH nicht der Standesaufsicht. Das Haftungsvermögen ist begrenzt, zudem gibt es für den Konfliktfall bei 3 der 4 untersuchten Angebote keine Möglichkeit zur Anrufung einer Streitschlichtung. 

Die Info-Grafik zeigt verschiedene Risiken von Aligner-Behandlungen in einem kurzen Überblick.

Alle überprüften Unternehmen versuchen zusätzlich, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie sich auf Zahnschienen als individuell gefertigte Produkte berufen - aus Verbrauchersicht nicht hinnehmbar. Denn es handelt sich hier nicht um einen reinen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag, und damit kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden.

All das kann Sie im Konfliktfall schlechter stellen als würden Sie ausschließlich bei niedergelassenen Zahnärzt:innen behandelt. Dort kann es zwar ebenfalls zu Problemen kommen, aber in der telemedizinischen Begleitung durch die digitalen Anbieter bestehen Lücken im Verbraucherschutz.

Aligner-Anbieter müssen deshalb die Transparenz deutlich verbessern und zu medizinischer Aufklärung direkt auf der Webseite verpflichtet werden. Ebenso sollten die gleichen Werbevorschriften gelten wie für die Zahnärzteschaft.

Den kompletten Marktcheck-Bericht können Sie kostenlos herunterladen. Weitere Informationen zu Gesundheitsthemen finden Sie auch auf unseren Beschwerdeportalen www.faktencheck-gesundheitswerbung.de und www.kostenfalle-zahn.de.

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